Mindestsicherung: EuGH kippt Kürzungen für Asylberechtigte in Oberösterreich

Im Sommer 2016 hatte der oberösterreichische Landtag die Kürzung der Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte beschlossen.

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hatte diese Regelung für zulässig erachtet und argumentiert, das Unionsrecht stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die „hinsichtlich der Modalitäten der Leistungsgewährung“ zwischen dauerhaft und vorerst vorübergehend aufenthaltsberechtigten Asylberechtigten sowie subsidiär Schutzberechtigten differenziert.

Vorabentscheidungsverfahren des LVwG Oberösterreich

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte Bedenken, ob die Kürzung der Mindestsicherung unionsrechtskonform ist und den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der sog. Statusrichtline angerufen. (siehe dazu: Mindestsicherung für Asylberechtigte: LVwG Oberösterreich legt Verfahren EuGH vor)

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Türkische Doppelstaatsbürger: VwGH zum Beweiswert des türkischen Personenstandregisters

In der dem Revisionsverfahren zugrunde liegenden Rechtssache hatte die Wiener Landesregierung festgestellt, dass die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft durch den (Wieder)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Jahr 1987 verloren hätten. Die Behörde stützte ihre Entscheidung über den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf den ihr vorliegenden Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister, in dem eine Doppelstaatsbürgerschaft vermerkt war.

Das Verwaltungsgericht Wien gab den dagegen erhoben Beschwerden statt und hob die angefochtenen Bescheide auf. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes hätten die Mitbeteiligten die türkische Staatsangehörigkeit nicht im Jahre 1987 wiedererworben. Dagegen erhob die Wiener Landesregierung Amtsrevision.

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Asylverfahren in Deutschland: Fehlerhafte Behörden, überlastete Verwaltungsgerichte

Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, über mangelhafte Asylbescheide, irreführende Statistiken und überlastete Gerichte

Die deutschen Verwaltungsgerichte schieben derzeit einen Berg von 300.000 bis 400.000 Asylverfahren vor sich her. Mit der gegebenen Anzahl von Richtern können etwa 250.000 Fälle im Jahr abgeschlossen werden. Das heißt: Auch wenn ab sofort keine Klage mehr einginge, wären die Gerichte noch zwei Jahre voll ausgelastet. Zwar kann damit gerechnet werden, dass die Zahl neuer Klagen gegen Asylverfahren in den kommenden Jahren wieder rückläufig sein wird, weil auch die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zurückgegangen ist.

Darüber hinaus ist aber damit zu rechnen, dass abgelehnte Asylbewerber versuchen, wenigstens eine Duldung zu bekommen oder einen Asylfolgeantrag stellen. Gelingt das ebenfalls nicht, kann das zu erneuten Klagen führen. Eine Lösung ist also noch nicht in Sicht, es wird nur nicht mehr schlimmer.

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Fremdenrechts-Novelle: Bundesverwaltungsgericht droht weitere Mehrbelastung

Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.

Das Innenministerium selbst rechne (laut Vorblatt) mit zwischen 5.000 und 15.000 oder noch mehr zusätzlichen Verfahren. Für das Bundesverwaltungsgericht würde das – niedrig geschätzt – zehn Prozent mehr neu anhängige Fälle bedeuten. Damit würde der „Rucksack“ vergrößert, warnt Präsident Harald Perl. Schon jetzt übersteigen die anhängigen Verfahren die Abschlüsse bei weitem: Aktuell verzeichne das BVwG (durch den Rückstandsabbau des Bundesamts für Asylwesen) 38.000 offene Verfahren, für heuer seien weitere 40.000 bis 42.000 zu erwarten – weit mehr als die 29.200 Verfahren, die das BVwG 2017 abschließen konnte.

Finanzierung nicht vorgesehen

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EU-Staaten: Mehr als eine halbe Million positive Asylbescheide im Jahr 2017

Laut den aktuellen Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat wurde im Jahr 2017 in allen EU-Staaten zusammen insgesamt 538.000 Personen ein positiver Asylbescheid ausgestellt. Das sind fast 25 % weniger als noch im Jahr 2016.

Deutschland erteilt 60 % aller positiven Asylbescheide in der EU

Dabei fällt auf, dass allein ein Staat für mehr als 60 % der positiven Entscheide verantwortlich ist: Deutschland, das rund 325.400 Menschen Schutz gewährte. Frankreich wird in absoluten Zahlen auf Platz zwei gereiht und stellte im Vorjahr 40.600 Asylbescheide aus. Rechnet man die positiven Entscheidungen auf die Bevölkerungszahl hoch, liegt Österreich mit 3.865 aufgenommenen Personen pro einer Million Menschen auf dem zweiten Platz.

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Asylverfahren: Bundesverwaltungsgericht revidiert 42 Prozent der Negativ-Bescheide

© APA/dpa/Uli Deck

Die Verwaltungsgerichte in Deutschland kassierten im Jahr 2017 fast die Hälfte der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)  abgelehnten Asylbescheide.

Konkret gingen  44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge aus.

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ ist die Situation in Österreich nahezu ident:  Vom österreichischen Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wurden 42 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben.  Das ergibt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Von 11.550 Asyl-Bescheiden des BFA, die angefochten wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz 4900 aufgehoben oder abgeändert. Bei 4000 so genannten „Dublin-Verfahren“, also in Fällen, wo sich Österreich für nicht zuständig erklärt hat, entschied das BVwG 900 Mal anders. Bei 600 Beschwerden gegen Maßnahmen wie Schubhaft hat die zweite Instanz 200 Mal eingegriffen.

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FRONTEX: EU-Staaten haben Probleme bei Rückführungen

Schwerpunkt Migration

151.398 abgelehnte Asylwerber wurden voriges Jahr aus der Union abgeschoben – um 16 Prozent weniger als 2016 und so wenige wie zuletzt 2012, warnt die Grenzschutzagentur Frontex in ihrer neuen Risikoanalyse.

Statt immer mehr rechtskräftig abgelehnte Asylwerber in ihre Herkunftsländer zu schicken, gelingen den Unionsmitgliedern von Jahr zu Jahr immer weniger Rückführungen. 151.398 Abschiebungen gab es im vorigen Jahr. Das waren um 16 Prozent weniger als 2016 und der niedrigste Wert seit fünf Jahren, heißt es in der Risikoanalyse der EU-Grenzschutzagentur Frontex.

Fehlende Ressourcen, mangelnde Zusammenarbeit  

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Deutsche Verwaltungsrichter kritisieren Abschiebepraxis

Schwerpunkt Migration

Verwaltungsrichter in Düsseldorf haben die deutsche Abschiebepraxis scharf kritisiert. Der große Aufwand im Asylrecht sei nur sinnvoll, wenn die Urteile auch umgesetzt würden.

„Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, sagte Gerichts-Vizepräsidentin Gabriele Verstegen am Freitag. „Der Staat muss rechtsstaatliche Entscheidungen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen“, ergänzte Gerichtspräsident Andreas Heusch.

Es werde faktisch niemand in den Iran und den Irak abgeschoben, obwohl es im Irak durch das Zurückdrängen des IS durchaus sichere Regionen wie den Nordirak gebe, kritisierten die Richter weiter. Die nordafrikanischen Staaten nähmen ebenfalls kaum eigene Staatsbürger aus Deutschland zurück. „Spanien macht das deutlich besser und hat entsprechende Rückführungsabkommen geschlossen“, hieß es.

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Mögliche Korruption bei begünstigten Staatsbürgerschaften

Ein Antikorruptionskonsortium fordert Transparenz beim Verleihungsverfahren für begünstigte Staatsbürgerschaften

Vor möglicher Korruption bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren warnt ein globales Antikorruptionskonsortium. Gefordert werden auch von Österreich mehr Transparenz und die Offenlegung des Verleihungsverfahrens für begünstigte Staatsbürgerschaften.

Kritik an fehlender Transparenz

„Konkrete Fälle aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die fehlende Transparenz bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften im Schnellverfahren nicht nur international, sondern auch in Österreich ein Einfallstor für Korruption darstellt. Korruption darf jedoch nicht ‚part of the game‘ sein. Österreich sollte unter allen Umständen vermeiden, auch nur den Anschein zu erwecken, dass man sich hierzulande Staatsbürgerschaften kaufen kann“, sagte Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende der österreichischen Abteilung von Transparency International.

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EU-Grundrechteagentur: Mitgliedsstaaten verweigern Entgegennahme von Asylanträgen

Die Flüchtlingswelle hat zu einer Verschärfung der Asylpolitik in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten geführt. Zu diesem Schluss kommt ein neuer Bericht der EU-Grundrechteagentur (FRA).

Einige Länder weisen auch gefährdete Menschen ab. Demnach schicken Kroatien, Frankreich und Polen systematisch Flüchtlinge zurück, ohne ihnen eine Chance zu geben, einen Asylantrag zu stellen. An den polnischen Grenzübergängen Terespol und Medyka wurden Personen, die möglicherweise schutzbedürftig waren, konsequent abgewiesen und zurückgeschickt. Die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, wurde ihnen verweigert.

Vorgangsweise widerspricht Völkerrecht

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