
Wie geht eine Gebietskörperschaft mit der Tatsache um, dass der Bewilligungsbescheid für eine bereits gebaute Straße nachträglich aufgehoben wird?
Mit dieser Frage muss sich derzeit das Land Burgenland beschäftigen, da der Verwaltungsgerichtshof vor kurzem die wasserrechtliche Bewilligung für die „Umfahrung Schützen“ aufgehoben hat (2012/07/0137).
Konkret hob der Gerichtshof den Berufungsbescheid auf, der die von der Bezirkshauptmannschaft erteilte Bewilligung bestätigte. Damit wurde das wasserrechtliche Verfahren in den Status zurückversetzt, den es vor Erlassung des Berufungsbescheides hatte. Es gibt also eine erstinstanzliche Bewilligung, gegen die Rechtsmittel eingebracht worden sind. Über diese Rechtsmittel muss nun das Landesverwaltungsgericht Burgenland entscheiden, weil sich inzwischen die Zuständigkeiten geändert haben.





