
Noch vor der Sommerpause soll das Parlament eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) beschließen.
Neben der Ausweitung von sogenannten Gefährderansprachen sowie Neuregelungen bei DNA-Proben sollen auch neue Verwaltungsstraftatbestände geschaffen werden.
Die Polizei soll künftig potenziellen Gefährdern, bei denen nicht ausgeschlossen wird, dass sie terroristische Angriffe starten, klar machen, wie gefährlich eine weitere Radikalisierung wäre. Zugleich sollen solche Menschen auf Deradikalisierungsprogramme hingewiesen werden. Diese Vorgangsweise war bisher dezidiert nur bei Hooligans vorgesehen. Dazu kommt die Verpflichtung für „Radikalisierte“, sich zu bestimmten Zeitpunkten bei Sicherheitsbehörden zu melden. Dies dient laut Innenministerium dazu, Radikalisierung zeitnahe zu erkennen, regelmäßigen Kontakt sicherstellen und Betroffene von besonders gefährdeten Veranstaltungen fernzuhalten. Auch hier war eine entsprechende Bestimmung zu Gewalttätern bei Sportveranstaltungen das Vorbild.
Die Automatenbranche wirft der Finanz vor, übertrieben hart vorzugehen und ihre Befugnisse zu überschreiten. Außerdem sei das Glücksspielgesetz (GSpG) sowieso EU-rechtswidrig, das Automatenverbot existiere also gar nicht.
Nach den
Viel wird in den letzten Monaten und Jahren – meist unter dem Schlagwort: Justiz 3.0 – über die fortschreitende Digitalisierung unseres Arbeitsumfeldes, die möglichen Chancen, Risiken, Gefahren und Einsparungspotentiale diskutiert.

