Die Automatenbranche wirft der Finanz vor, übertrieben hart vorzugehen und ihre Befugnisse zu überschreiten. Außerdem sei das Glücksspielgesetz (GSpG) sowieso EU-rechtswidrig, das Automatenverbot existiere also gar nicht.
Umgekehrt beschweren sich auch die staatlichen Kontrolleure über ihre „Gegner“: „Abgesehen von der Ausreizung sämtlicher Rechtsmittel gegen faktische Amtshandlungen und Bescheide würden die Mitarbeitenden der Finanzpolizei mit einer Flut von unhaltbaren, aber diskreditierenden Vorwürfen überschwemmt“. Die Finanzpolizisten würden mit Besitzstörungsklagen eingedeckt, ihnen werde Sachbeschädigung und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Hinzu kämen Amtshaftungsklagen.
Mehr als 2000 Kontrollen von 2013 bis 2015
Jetzt wurde dem Finanzausschuss des Nationalrates der Bericht über die Tätigkeit der Abgabenbehörden bei verbotenen Ausspielungen für die Jahre 2013 bis 2015 vorgelegt. Danach hat die Finanzpolizei in diesen Jahren insgesamt 2.325 Kontrollen in Glücksspiellokalen durchgeführt. In zwei von drei Fällen sind die Beamten aufgrund von Anzeigen eingeschritten, der Rest waren „eigene Wahrnehmungen“.
Die meisten Razzien gab es in Wien (631), wo das sogenannte kleine Glücksspiel seit Anfang 2015 verboten ist. Auch im Verbotsland Oberösterreich, das als Hochburg der illegalen einarmigen Banditen gilt, rückte die Finanzpolizei oft (530 mal) aus, ebenso im Erlaubnisland Niederösterreich (445). In Tirol wurden in den drei Jahren 274 Kontrollen durchgeführt, im Burgenland 152, in Vorarlberg 116, in Salzburg 106, in der Steiermark 33 und in Kärnten 26.
Aus den Razzien resultierten 3.026 Strafanträge an Bezirksverwaltungsbehörden oder Landespolizeidirektionen, die meisten davon in Oberösterreich (1.143) und Niederösterreich (625). Weiters gab es 33 Strafanzeigen wegen Verdachts auf illegales Glücksspiel.
Die meisten Geräte wurden in den drei Jahren in Oberösterreich (1.657), Tirol (680) und Niederösterreich (667) beschlagnahmt. In ganz Österreich hat die Finanz 4.529 Automaten konfisziert. Die Summe der beantragten Geldstrafen belief sich auf 63,9 Mio. Euro.
Auch zu den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Automatenbetreibern und Staat gibt es Zahlen: 175 mal hat das Finanzministerium im Bereich Glücksspiel Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Damit wehrte sich das Ministerium gegen Urteile von Landesverwaltungsgerichten, die Automatenbetreibern recht gegeben hatten. In vielen Fällen hat das Höchstgericht am Ende zugunsten der Finanz entschieden: Laut Bericht gab es 108 Aufhebungen und 19 Abweisungen. In 19 Fällen habe der VwGH eine Behandlung abgelehnt, 29 Verfahren seien anhängig.