Was bedeutet das „Recht auf gute Verwaltung“?

presse-logoDie Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.

„Good Governance und Wettbewerb“, dieses Thema stand im Fokus des Competition Talks, zu dem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vergangenen Montag geladen hatte.

Der Begriff „Good Governance“ wird seit Anfang der 1990er-Jahre immer häufiger verwendet. Viele wissen dennoch nicht, was damit eigentlich gemeint ist. Generaldirektor Theodor Thanner übersetzte ihn in seiner Einleitung mit „guter Regierungsführung“. Er umfasse insbesondere die Prinzipien Transparenz, Partizipation, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft, sagte er. Doch der Begriff beinhalte nicht nur ein neues Verständnis von Regierung und Verwaltung. Mitumfasst seien davon genauso Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Institutionen. „Und seine Schnittmenge mit dem Wettbewerb lässt sich unter anderem am Dokument ,Competition und Corporate Governance‘ der OECD aus dem Jahr 2010 ablesen. Good Governance soll für jede Regierungsinstitution selbstverständlich sein“, so Thanner.

 

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Justizpraktika für geflüchtete Juristen

Unter den vielen Flüchtlingen gibt es auch Juristen. Um zu verhindern, dass sie hier Hilfsarbeiten verrichten, bietet die Justiz Praktika an. Derzeit sind rund 20 Juristen, die hier Asyl bekommen haben oder noch im Asylverfahren stehen, als sogenannte Rechtshörer an Wiener Gerichten tätig. Der Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Meidling, Oliver Scheiber, hat das Projekt für die …

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StVO-Novelle: Strafen künftig auch ohne Anhaltung

Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT

Ganz im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung steht die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet.

So sollen künftig Radarbilder als Beweismittel in Verfahren wie dem Telefonieren am Steuer, der Verletzung der Gurtenpflicht und anderer im Gesetz genannten Übertretungen verwendet werden dürfen. In diesen Fällen ist keine Anhaltung des Lenkers mehr erforderlich.

Wegfallen soll auch das Erfordernis, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von  Alkomatuntersuchungen  speziell zu ermächtigen sind. Dieses Erfordernis  soll durch  eine  generelle  gesetzliche Ermächtigung  ersetzt wird.

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Das Publikum als Richter – eine neue Form der „Laiengerichtsbarkeit“?

Bild: (c) ORF (Julia Terjung)
Bild: (c) ORF (Julia Terjung)

Gerichtsformat, die Zuseher aktiv einbeziehen, erfreuen sich steigernder Beliebtheit, sei es im Theater oder im Fernsehen. Als erster Fernsehsender brachte „Arte“ im Jahr 2014 den Spielfilm „ Mit innerer Überzeugung“,bei dem die Zuschauer vor der Urteilsverkündung selbst über Schuld oder Unschuld befinden sollten.

In der Wiener Festwochenproduktion „Please, Continue (Hamlet)“ hinterfragten die  Performancekünstler Yan Duyvendak und Roger Bernat die Mechanismen der Laiengerichtsbarkeit im Rahmen eines Strafprozesses.

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Wiener Richter fordern Neuorganisation statt Sparkurs

presse-logoDass das Verwaltungsgericht Wien weitere fünf Prozent an Budget einsparen soll, sorgt für Unmut.

(Die Presse)

Denn schon als der Unabhängige Verwaltungssenat 2014 in das Verwaltungsgericht Wien umgewandelt wurde, sei das Verwaltungspersonal halbiert worden, betont Sigrid Lammer von der Verwaltungsrichter-Vereinigung gegenüber der „Presse“.

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Dürfen Gerichte nur durch ihre Urteile sprechen?

VfGH Präsident Holzinger
VfGH Präsident Holzinger

In der Diskussion rund um die öffentliche Stellungnahme eines Richters des Verfassungsgerichtshofs zum Urteil über die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl zeichnen sich zwei Grundsatzpositionen ab:

Einmal der Verfassungsgerichtshof als verschlossene Auster: „..da wird nichts gerechtfertigt, da wird nichts diskutiert. Ist ja schließlich keine parlamentarische Quasselbude…“ Und: „Der Gerichtshof spricht nur mit einer Stimme, und die ist so staubtrocken, wie es die Dignitas des Tribunals verlangt. Lediglich der Präsident des Hohen Senates erklärt sich von Zeit zu Zeit und bedenkt die Öffentlichkeit mit weisem Ratspruch (Joachim Riedl in „Zeitonlinie“).

Die andere Position: „Es ist dem Ansehen des Gerichts nicht abträglich, wenn Mitglieder die Entscheidung des Gerichts verteidigen. Es ist erfreulich, wenn ein Mensch öffentlich zu seiner Verantwortung steht und sich nicht hinter der Wand der vorgeblich „neutralen Gewalt“ versteckt (Alexander Somek in der „Presse“).

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Crash-Videos: Was verboten und was erlaubt ist

Bild: (c) REUTERS (Rick Wilking)
Bild: (c) REUTERS (Rick Wilking)

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Verwendung von sogenannten „Dashcams“ im Straßenverkehr bestätigt (Ro 2015/04/0011, vom 12. September 2016).

Der Gerichtshof folgte damit der Rechtauffassung der österreichischen Datenschutzkommission und des Bundesverwaltungsgerichtes. Eine ähnliche Entscheidung hatte bereits ein deutsches Verwaltungsgericht getroffen.

Im Anlassfall sollte „zur Beweissicherung bei Unfällen“ ein System eingesetzt werden, das – anders als gängige Dashcams (vom englischen Wort Dashboard für Armaturenbrett) – nicht tagelange Aufzeichnungen speicherte. Vielmehr gab es nur im Notfall – also bei einem Zusammenprall oder bei Betätigung eines SOS-Knopfes – verwertbare Aufnahmen von maximal 90 Sekunden frei. Laut VwGH widersprechen aber Dashcams mit Speichermöglichkeit dem Datenschutzgesetz.

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70 Jahre Nürnberger Prozesse – Grundstein des Völkerstrafrechts

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Bei der Eröffnung sprach unter anderem die US-Justizministerin Loretta Lynch. Sie betonte die Notwendigkeit einer internationalen Strafgerichtsbarkeit, die in Nürnberg ihren Anfang nahm. Der Krieg dürfe nicht der letzte Richter sein, so Lynch und die Menschheit müsse den Kampf gegen die Straflosigkeit fortsetzen.

Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gilt als Grundstein für das Völkerstrafrecht der Gegenwart.  Der berühmteste der Nürnberger Prozesse ist der „Hauptkriegsverbrecherprozess“, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 vor einem eigens hierzu eingerichteten alliierten Militärgerichtshof abgehalten wurde. Nach neun Monaten Verhandlung wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.

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Gerichten gehen die Gutachter aus

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Bild: (c) Bilderbox (Erwin Wodicka)

Bei Prozessen wie um die Amokfahrt von Graz stehen Gerichtsgutachter im Zentrum. Nun warnt der Verband: Die Qualität der Gutachten sinkt, den Richtern gehen die Experten aus.

Martin Stuhlpfarrer  (Die Presse)

Sie entscheiden Prozesse. Von ihrer Expertise hängt ab, ob ein Angeklagter womöglich jahrzehntelang hinter Gittern verschwindet, bis an sein Lebensende in eine Anstalt eingewiesen oder freigesprochen wird. Und sie proben nun den Aufstand. Die Rede ist von Gerichtsgutachtern, die zuletzt im Fall von Alen R., also der Amokfahrt in Graz mit drei Toten und mehr als 100 Verletzten, im Mittelpunkt standen.

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