Private Häuselbauer haften für Lohndumping

Bild: (c) imago/Rainer Weisflog (imago stock&people)
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Mit Jänner 2017 treten neue Regelungen in Kraft. Dann können sich aus der EU nach Österreich entsandte Bauarbeiter für Bezahlung unter dem Kollektivvertrag auch am Bauherrn schadlos halten.

Aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem eigenen Arbeitgeber einlassen. Das sehen ab 1. Jänner 2017 geltende neue Haftungsbestimmungen für den Baubereich vor, konkret die erweiterte Auftraggeberhaftung.

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Was sich 2017 im Straßenverkehr ändert

Das kommende Jahr bringt für Autofahrer eine Reihe von Änderungen. Bei vielen Verstößen wird künftig ein Fotobeweis für eine Strafe ausreichen. Elektrofahrzeuge erkennt man ab 2017 an grünen Kennzeichentafeln. Eine längere Probezeit für Führerscheinneulinge und Wegfahrsperren für Alkolenker sind ebenfalls geplant. Die meisten Änderungen treten zwar erst im Laufe des neuen Jahres in Kraft, einige …

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Polizeibefugnisse für private Wachdienste ?

securityDas neue Fremdenpaket wartet neben der schon bekannten Erhöhung von Geldstrafen für „Illegale“ mit weiteren Verschärfungen auf: So soll eine Verlängerung der Schubhaft ebenso beschlossen werden wie ausgeweitete Durchsuchungskompetenzen für die Sicherheitsbehörden.

Bemerkenswert erscheint aber insbesondere eine im Grundversorgungsgesetz vorgesehene neue Ermächtigung von „Organen der Betreuungseinrichtungen zur Ausübung des Befehls und Zwangsgewalt“. Damit würden Beschäftigte privater Betreuungseinrichtungen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt in Bundesbetreuungseinrichtungen für Flüchtlinge ermächtigen werden, um dort die Einhaltung der Hausordnung zu garantieren. Das wäre ein neuer Versuch per Verordnung eine staatliche Aufgabe zu privatisieren, wie es 2013 für das Anhaltezentrum Vordernberg vorgeschlagen wurde.

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Verfassungsrichter: Die geheime Kür

Keine Transparenz bei Bewerbungen Laut Verfassung hat der Bundesrat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied. Drei weitere Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden vom Nationalrat, die übrigen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder sowie der VfGH-Präsident und der Vizepräsident von der Bundesregierung nominiert. Formal ernannt werden die Verfassungsrichter vom Bundespräsidenten. Die Nachbesetzung von Irmgard Griss …

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Lesetipps für 2017

2e725585b826541a4bc2534972fde561Das trügerische Gedächtnis: Wie unser Gehirn Erinnerungen fälscht
(Julia Shaw; Carl Hanser Verlag)

Wir sind die Summe unserer Erinnerungen. Stimmen diese aber auch? Haben prägende Ereignisse unserer Kindheit überhaupt so stattgefunden? Identität ist ein kunstvoll gewebter Teppich aus Erinnerungsfragmenten. Die Rechtspsychologin Julia Shaw erklärt, warum dem Gehirn dabei ständig Fehler unterlaufen. Und das Tappen in die Erinnerungsfalle hat Konsequenzen: Wir können uns auf unser Gedächtnis nicht verlassen. Auf der Grundlage neuester Erkenntnisse von Neurowissenschaft und Psychologie sowie ihrer eigenen Forschung zeigt Shaw, welchen Erinnerungen wir trauen können und welchen nicht.

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Deutschland: Debatte über Kopftuchverbot für Richterinnen geht weiter

kopftuchIm Juni 2016 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht  ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte.

 

Das Gericht gab damit einer muslimischen Jura-Studentin recht, die im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz war.

Jetzt hat sich die Regierung in Baden-Württemberg darauf geeinigt, religiöse Kleidungsstücke wie Kopftücher für Richter und Staatsanwälte verbieten zu wollen. Anlass waren muslimische Rechtsreferendarinnen gewesen, die über die vergangenen fünf Jahre verteilt ihre Ausbildung am Gericht absolvierten und ihr Kopftuch dafür nicht ablegen wollten.

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Wie wirksam wird das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

Bild: (c) BilderBox
Bild: (c) BilderBox

Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich bestehen offenkundige Vollzugsdefizit (siehe dazu: Zahnlose Strafverfolgung) Das Problem wird nicht kleiner, sondern tendenziell größer, da ein massives Lohngefälle den Zuzug von Osteuropäern nach Österreich nach wie vor verstärkt.

 

Zur Umsetzung der EU-Richtlinien (Entsenderichtlinie, Durchsetzungsrichtlinie)  sieht das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung ab 1.1.2017 einen ganzen Maßnahmenkatalog vor. Unter anderen sollen bestehende Regelungen über die Bereithaltung von Unterlagen vor Ort vereinfacht und die zur Anwendung kommenden Strafbestimmungen übersichtlicher dargestellt werden.

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Polen: Zuerst das Verfassungsgericht, dann die Grundrechte

Das polnische Verfassungstribunal (dpa/ picture-alliance/ Rafal Guz)
Das polnische Verfassungstribunal (dpa/ picture-alliance/ Rafal Guz)

Die polnische Regierung geht bei der Einschränkung des Rechtsschutzes sehr strategisch vor: Zuerst werden verschiedenste Winkelzüge unternommen, um neue Verfassungsrichter bestellen zu können, dann werden Gesetze erlassen, die die Grundrechte einschränken.

Offenkundig in der Hoffnung, dass die neu bestellten Verfassungsrichter diese Änderungen gutheißt.

So hatten bisher die polnischen Verfassungsrichter ihren Präsidenten jeweils aus den eigenen Reihen gewählt, eine Regelung, wie sie auch in den kürzlich beschlossenen „Recommandations“ des Europarates zur Rolle der Gerichtspräsidenten empfohlen wird.

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Wie hoch dürfen Verwaltungsstrafen nach der Verfassung sein?

Bild: (c) APA/GEORG HOCHMUTH
Bild: (c) APA/GEORG HOCHMUTH

Bereits Mitte der 1990er Jahre hatte sich der Verfassungsgerichtshof über Anträge des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien mit der Frage beschäftigt, ob es eine verfassungsrechtlich determinierte Höchstgrenze für die Verhängung von Verwaltungsstrafen gibt.

Grund dafür war die vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis VfSlg. 12.151/1989 vorgenommene Abgrenzung der Strafgerichtsbarkeit von der Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörden. Der Gerichtshof hatte dazu im Erkenntnis G115/93 u.a. vom 29.11.1995 ausgeführt, dass der Gesetzgeber von Verfassung wegen gehalten ist, mit der Ahndung bestimmter strafbarer Handlungen, „die (wegen ihrer Unabhängigkeit hiezu besonders qualifizierten) Organe der Strafgerichtsbarkeit“ zu betrauen.

Demnach waren hohe Strafen nur von einem ordentlichen Gericht zu verhängen, nicht von einer Verwaltungsbehörde, deren Mitarbeiter – anders als Richter – weder unabhängig noch weisungsfrei sind. Die Grenze für Verwaltungsstrafen wurde seinerzeit mit 600.000 Schilling (knapp 44.000 EUR) angesetzt.

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Europäische Charta der digitalen Grundrechte vorgestellt

schwerpunkt-digitalisierung-logoWie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mächtiger Konzerne?

Als Antwort auf diese Frage haben 27 Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen 14 Monaten gemeinsam eine Europäische Charta der digitalen Grundrechte erarbeitet, die gestern zum ersten Mal in ganzseitigen Anzeigen in der ZEIT, der Süddeutschen Zeitung, der Welt, dem Tagesspiegel und anderen Zeitungen vorgestellt wurde.

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