Das neue Fremdenpaket wartet neben der schon bekannten Erhöhung von Geldstrafen für „Illegale“ mit weiteren Verschärfungen auf: So soll eine Verlängerung der Schubhaft ebenso beschlossen werden wie ausgeweitete Durchsuchungskompetenzen für die Sicherheitsbehörden.
Bemerkenswert erscheint aber insbesondere eine im Grundversorgungsgesetz vorgesehene neue Ermächtigung von „Organen der Betreuungseinrichtungen zur Ausübung des Befehls und Zwangsgewalt“. Damit würden Beschäftigte privater Betreuungseinrichtungen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt in Bundesbetreuungseinrichtungen für Flüchtlinge ermächtigen werden, um dort die Einhaltung der Hausordnung zu garantieren. Das wäre ein neuer Versuch per Verordnung eine staatliche Aufgabe zu privatisieren, wie es 2013 für das Anhaltezentrum Vordernberg vorgeschlagen wurde.

Im Juni 2016 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser 


Wie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mächtiger Konzerne?
