
Mit Jänner 2017 treten neue Regelungen in Kraft. Dann können sich aus der EU nach Österreich entsandte Bauarbeiter für Bezahlung unter dem Kollektivvertrag auch am Bauherrn schadlos halten.
Aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem eigenen Arbeitgeber einlassen. Das sehen ab 1. Jänner 2017 geltende neue Haftungsbestimmungen für den Baubereich vor, konkret die erweiterte Auftraggeberhaftung.
Das neue Fremdenpaket wartet neben der schon bekannten Erhöhung von Geldstrafen für „Illegale“ mit weiteren Verschärfungen auf: So soll eine Verlängerung der Schubhaft ebenso beschlossen werden wie ausgeweitete Durchsuchungskompetenzen für die Sicherheitsbehörden.
Im Juni 2016 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser 


Wie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mächtiger Konzerne?