Verfassungsrichter: Die geheime Kür

Standard Keine Transparenz bei Bewerbungen

Laut Verfassung hat der Bundesrat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied. Drei weitere Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden vom Nationalrat, die übrigen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder sowie der VfGH-Präsident und der Vizepräsident von der Bundesregierung nominiert. Formal ernannt werden die Verfassungsrichter vom Bundespräsidenten.

Die Nachbesetzung von Irmgard Griss als Ersatzmitglied des VfGH wird in einem Beitrag im Standard zum Anlass genommen, das Auswahlverfahren näher zu beleuchten. Das Ergebnis ist wenig zufriedenstellend: Die Bekanntgabe der Bewerber scheitert am Datenschutz, ebenso bleibt im Dunkel, auf welcher Grundlage die Mitglieder des Bundesrats über die Nachfolge für Griss im Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Zur Recht weist der Autor darauf hin, dass diese Vorgehensweise unbefriedigend und demokratiepolitisch bedenklich ist,  vor allem im Hinblick auf das kommende Jahr, wenn drei Mitglieder des VfGH neu zu besetzen sind, darunter der Präsident.

Mittlerweile steht der Nachfolger von Irmgard Griss bereits fest: Es ist der Anwalt und ÖVP-Politiker Werner Suppan.

Hier den Beitrag im Standard lesen …

Teilen mit: