Vier richtungsweisende Urteile sind bereits ergangen. Sie geben womöglich den Startschuss für eine Serie an Aberkennungen von Staatsbürgerschaften.
Auf eine konkrete Zahl will sich Werner Sedlak nicht festlegen. Auf die Frage, wie viele Fälle in den kommenden Monaten entschieden werden, sagt der Leiter der Wiener Behörde für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (MA 35) nur so viel: „Es sind sehr viele.“
Sehr viele Österreicher mit türkischen Wurzeln müssen sich in Wien derzeit also darauf gefasst machen, bald eine Nachricht von der Behörde zu bekommen, die ihr Leben gravierend verändern wird.
Nicht mehr Österreicher
So war es auch bei Herrn XY, wie er in der Gerichtsentscheidung vom 1. August 2018 genannt wird, die dem 56-Jährigen am Mittwoch zugestellt worden ist. Herr XY kam vor 31 Jahren als 25-Jähriger nach Österreich und lebt seither hier. Seit 27 Jahren ist er österreichischer Staatsbürger. Oder war es: „Republik Türkei / staatenlos“ steht oben links auf dem schriftlichen Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien, das die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft bestätigt.


Für das LVwG Burgenland wird eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gesucht. Im Landesamtsblatt wurde die Stelle ausgeschrieben, berichtet der „Kurier“. Bis 6. August läuft die Bewerbungsfrist. Der bisherige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, der auch schon viele Jahre Vorsitzender des UVS Burgenland war, geht kommendes Jahr in Pension. 


Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, wonach der Fokus in einem System der sozialen Sicherheit am individuellen Bedarf liegt, hegt das LVwG Oberösterreich Zweifel, dass die Leistungsdeckelung für Haushaltgemeinschaften im oberösterreichischen Gesetz sachlich gerechtfertigt und damit verfassungskonform ist.