
Die Causa um mutmaßliche austro-türkische Doppelbürger beschäftigt nach dem Verwaltungsgerichtshof nun auch das Verfassungsgericht.
Beim Verfassungsgerichtshof sind vier Beschwerden gegen die Aberkennung österreichischer Staatsbürgerschaften anhängig, wie Sprecher Wolfgang Sablatnig am Donnerstag sagte. In einem Fall wurde aufschiebende Wirkung gewährt. Zweifel gibt es indes an den angeblichen türkischen Wählerlisten.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte in einem am Montag publik gewordenen Urteil die Verwendung dieser Listen (die den Behörden von der FPÖ zugespielt worden waren) als Beweismittel genehmigt. Allerdings relativierte VwGH-Sprecher Wolfgang Koller am Donnerstag die Bedeutung dieses Urteils. Der Beschluss sei kein „Persilschein“ für die Verwendung dieser Listen. Es handle sich nämlich nur um eine Einzelfallentscheidung und die Authentizität der Liste sei in dieser Beschwerde gar nicht angezweifelt worden.
Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde sagte heute in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht.
Keine Bedenken gegen eine Bestimmung des Luftfahrtgesetzes und gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine
Es geht um die Bewilligung von Forststraßen oder um Abschusspläne für geschützte Tiere. Bei all diesen Behördenverfahren sollten anerkannte Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) wie etwa der Alpenverein oder Naturschutzbund Parteienstellung haben. Das sieht zumindest eine 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnete internationale Konvention vor. Österreich hat diese 2005 ratifiziert.
In einem Beitrag in der deutschen Tageszeitung „DIE WELT“ beschreibt der Journalist Bartosz T. Wielinski, Leiter des Auslandsressorts der polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza,“ die Situation der polnischen Richter: Ziel der Regierungspartei sei es, Richter austauschen und ihrem politischen Einfluss unterstellen. Ein bewährtes Mittel dazu sei deren persönliche Diffamierung. Medienberichte, die beweisen sollen, dass richterliche Urteile von durch und durch korrupten Menschen gefällt werden, gebe es praktisch ununterbrochen seit 2016.
Zu kurze oder gar keine Begutachtungen, verspätete Kundmachungen, zahlreiche aufgehobene Gesetze: Österreichs Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sieht die Qualität der Legislative schwinden. „Besorgniserregend“ sei es auch, „wenn Kritik in einer Demokratie nicht offen geäußert werden kann“, hieß es am Anwaltstag letzten Freitag.
Die Diskussionen rund um die Ausbildung von Verwaltungsrichterinnen und –richtern in Österreich reißen nicht ab. In einem Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, Patrick Segalla, aus seiner Sicht dazu Stellung.