Einheitliche Richterausbildung wäre ein Irrweg

Die Diskussionen rund um die Ausbildung von Verwaltungsrichterinnen und –richtern in Österreich reißen nicht ab. In einem Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, Patrick Segalla,  aus seiner Sicht dazu Stellung.

Berufserfahrung ist unerlässlich

Segalla hält die Auffassung, nur die Ausbildung zu Justizrichtern sei eine quasi allgemeingültige „naturgegebene“ Voraussetzung für ein Richteramt und davon dürfe man nicht abweichen, für sachlich nicht gerechtfertigt. Er verweist dazu auf die Berufslaufbahnen von Verwaltungsrichterinnen und –richtern in anderen europäischen Ländern, die häufig ganz bewusst auf Personen zurückgreifen, die über eine andere juristische Berufserfahrung verfügen. Hingegen würde die ordentliche Gerichtsbarkeit in der Regel Juristinnen und Juristen mit abgeschlossenem Studium aber ohne Berufserfahrung aufnehmen und diese intern ausbilden.

Da aber Verwaltungsgerichte in Österreich immer Rechtsmittelgerichte sind, sei gerade hier eine vorhergehende Berufserfahrung essentiell. Und die damit verbundene Lebenserfahrung schade für den Richterberuf auch nicht.  Wollte man wirklich auf diese Personengruppe verzichten, wäre das so, als ob in einem Oberlandesgericht nur mehr Richter tätig wären, die niemals erstinstanzliche Prozesserfahrung gesammelt haben.

Es wäre daher verfehlt,  der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein System aufzuzwingen, das für ihre Struktur, Zielsetzung und Aufgabenstellung ungeeignet ist. Es entstehe zwangsläufig der Eindruck, dass standespolitische Motive – nur ein Justizrichter ist ein „guter Richter“ – wichtiger seien als die Sache.

Hier den Beitrag in der Presse (Bezahlteil) lesen … 

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