Richtersein ist eine Sache des Charakters

Der Rechtsstaat kann nur so gut sein wie seine Richter. Jüngste Diskussionen rücken die Gerichtsbarkeit in ein schiefes Licht.

In einem lesenswerten Beitrag nimmt die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss, zu den Diskussionen der letzten Wochen Stellung, die über Kandidaten für Richterämter geführt wurden (siehe dazu: Umstrittene Richterernennung).

Sie betont vehement das Erfordernis der notwendigen charakterlichen Eignung für das Amt, welche genau geprüft werden muss. Griss tritt in diesem Zusammenhang für eine einheitliche Richterausbildung ein. Diese hätte bereits ab dem Zeitpunkt stattfinden müssen, ab dem die Schaffung der Verwaltungsgerichte feststand. (Siehe dazu: Forderungen der Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen an die Bundesregierung und die Landesregierungen zur Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform).

Ungeachtet der aktuellen Entwicklungen in Ungarn und Polen sieht Griss die einzige Möglichkeit, die Auswahl von Richtern der Politik zu entziehen, in einem „Rat der Gerichtsbarkeit“, in dem gewählte Vertreter der Richterschaft und andere Rechtsberufe vertreten sind und keine Politiker – jedenfalls nicht in der Mehrheit.

Hier geht’s zum Beitrag in der Presse (Bezahlteil) …

Teilen mit: