EU-Datenschutz-Grundverordnung: Namen an Klingelschildern und Postkästen dürfen bleiben

Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde sagte heute in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht.

Sie erfordere auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt würden. Anderslautende Behauptungen seien „einfach falsch“. Zuständig für die Auslegung der Datenschutzverordnung seien die nationalen Datenschutzbehörden.

Magistrat der Stadt Wien gelangte zu anderer Auslegung

In Wien war die Debatte durch die Beschwerde eines Gemeindebaumieters über seinen Namen an der Gegensprechanlage entstanden. Wiener Wohnen kündigte deshalb vergangene Woche an, bis Jahresende die Namensschilder bei allen rund 2.000 Gemeindebauten durch neutrale Bezeichnungen mit Top-Nummern zu ersetzen.

Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung 63 gelangte nämlich zur Erkenntnis, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. (Siehe dazu: Wiener Wohnen muss 200.000 Namensschilder entfernen)

Diese Pflicht der Geheimhaltung betrifft nach der Überzeugung österreichischer Datenschützer auch private Vermieter und Genossenschaften. Die ARGE Daten wies darauf hin, dass das Verbot der Kenntlichmachung ohnehin schon seit 1980 bestehe. Seit Mai 2018 seien jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft.

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