Die Gerichte arbeiten im europäischen Vergleich gut und schnell, sagt Justizminister Jabloner. Damit das so bleibt, braucht er mehr Budget. Einer künftigen Regierung empfiehlt er den Blick aufs Wesentliche.
Mit plakativen Warnungen wie dem Ende der Katastrophenhilfe kann Justizminister Clemens Jabloner nicht aufwarten. Sein Befund ist aber klar: „Die Justiz stirbt einen stillen Tod“, sagt er im Interview mit der TT. Vor allem der Fachdienst an den Gerichten drohe zusammenzubrechen. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, brauche er 70 Millionen Euro zusätzlich. Sonst drohen etwa längere Wartezeiten auf die Ausfertigung von Urteilen.
Die Folgen der Erderwärmung bedrohten die Menschenrechte – die Rechte auf Leben, Wasser, Ernährung und Unterkunft seien betroffen. Zu diesem Schluss gelangt Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, in einem neuen Bericht, der dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt wurde.
„Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie viele bürgerliche und politische Rechte sind in Gefahr“, heißt es in dem Bericht von Alston. „Es bestehe das Risiko einer allgemeinen Unzufriedenheit, einer wachsenden Ungleichheit und der noch stärkeren Benachteiligung einiger Gruppen“. Diese Entwicklung könne nationalistische, fremdenfeindliche, rassistische und andere Reaktionen hervorrufen. „Die Wahrung eines ausgewogenen Ansatzes zur Durchsetzung bürgerlicher und politischer Rechte wird äußerst komplex sein.“
„Klima-Apartheid“ teilt Bevölkerung
Die Auswirkung der Klimakrise könne zu einer Teilung der Bevölkerung führen. „Wir riskieren ein Szenario der ‚Klima-Apartheid‘, in dem die Wohlhabenden dafür bezahlen, Überhitzung, Hunger und Konflikten zu entkommen und der Rest der Welt leidend zurückbleibt“, so Alston in einem Interview im englischen „Guardian“.
Polen hat mit der Herabsetzung des Pensionsalters für polnische Richter das EU-Recht verletzt. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das EU-Höchstgericht wird damit zum obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit.
In ihrem Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen erhält die EU-Kommission Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof. Das Höchstgericht der Union hat am Montag sein Urteil gegen ein zentrales Element der umstrittenen polnischen Justizreform gefällt – nämlich die De-facto-Säuberung des Obersten Gerichts mittels Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Polens Höchstrichter.
In der Rechtssache C-619/18 ging es um ein im April 2018 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde. Mit dieser Änderung wurde knapp ein Drittel des Gremiums in den Ruhestand versetzt – darunter die Präsidentin des Höchstgerichts, die der Regierungspartei ein Dorn im Auge gewesen ist. Begründet wurde die Maßnahme mit Anpassungsbedarf an das übliche Pensionsantrittsalter. Die alleinige Befugnis, die Amtszeit der Höchstrichter zu verlängern, hatte demnach Staatspräsident Andrzej Duda, ein Vertrauter von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.
Vergangene Woche hat die Tiroler Landesregierung erstmals Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz im Großraum Innsbruck und dem Wipptal für alle Kraftfahrzeuge verhängt, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch für PKW’s und Motorräder.
Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. Rechtlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen von BH Innsbruck und Stadtmagistrat Innsbruck gemäß § 43 StVO.
Fahrverbote sollen Transitverkehr auf Autobahn halten
Mit dieser Maßnahme wird versucht, dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn entgegenzuwirken: Unmittelbar nach den Autobahnabfahrten werden KFZ-LenkerInnen von 7 bis 19 Uhr, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Diese Fahrverbote werden jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen gelten, sie wird vorerst mit Samstag, den 14. September 2019, befristet.
Anlässlich des dritten Jahrestages hat die polnische Richtervereinigung “Justitia” ein bewegendes Video über die Inhaftierung türkischer Staatsanwälte und Richter nach dem versuchten Militärputsch im Juli 2016 veröffentlicht. Mit einer verfremdeten Stimme erzählt einer der betroffenen Richter, wie es passieren konnte, dass in einer Demokratie der Rechtstaat suspendiert wird und rund 5.000 Richter und Staatsanwälte zu …
Richter, Rechtspfleger und Kanzleipersonal fehlen. Die Folge sind immer länger dauernde Verfahren
Wie ein Hilferuf liest sich der aktuelle Jahresbericht des Wiener Verwaltungsgerichts. Diesem fehlt offenbar an allen Ecken und Enden Personal, wie aus dem Schreiben hervorgeht, das dem KURIER vorliegt.
So wurde seit Einrichtung des Gerichts 2014 die Zahl der dort tätigen Rechtspfleger von 28 auf 22 reduziert. Verantwortlich für den Abgang seien unter anderem Pensionierungen, für die es keine Nachbesetzungen gab. Wegen Langzeitkrankenständen stünden derzeit sogar nur 18,75 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. „Eine weitere Reduktion […] zeichnet sich ab“, heißt es im Bericht.
Kritisch ist die Situation auch bei den Richtern: Hier gibt es 85 Dienstposten, tatsächlich stünden aber nur 79 zur Verfügung. Zwar seien 2018 sechs zusätzliche Richter ernannt worden, aber: „Da die Dienstpostenliste nicht angepasst wurde, ist leider nicht gesichert, dass diese so dringend notwendige Aufstockung von Dauer ist.“
Die Folgen: „Trotz massiver Anstrengungen sind sowohl die durchschnittliche Verfahrensdauer als auch die Zahl offener Verfahren weiter gestiegen, da sich insbesondere die Ausstattung mit Kanzleipersonal als unzureichend erwies.“
Nach den Fällen von Polizeigewalt bei einer Klimaaktion hat das Innenministerium eine „lückenlose Aufarbeitung der Vorgänge“ zugesichert. Menschenrechtsprofessor Manfred Nowak fordert aber eine unabhängige Untersuchungsbehörde.
Bereits unmittelbar nach den Vorfällen seien die strafrechtlichen Ermittlungen durch einen Anlassbericht der Landespolizeidirektion selbst eingeleitet worden, betonte das Innenministerium in einer Aussendung. Außerdem verwies das Innenministerium darauf, dass die Aufarbeitung von der Justiz und zum anderen durch die Dienstbehörde zu erfolgen hat.
Ermittlungen gegen vier Polizisten
„Die Untersuchung von behaupteten oder evidenten Misshandlungsvorwürfen erfolgt auf Grundlage eines erst im Jahr 2018 im Zusammenwirken mit der Justiz und NGOs festgelegten Vorgehens, durch das bereits in der Vergangenheit die umfassende Aufarbeitung derartiger Vorwürfe sichergestellt worden ist“, hieß es in der Aussendung. Dem Referat für besondere Ermittlungen obliege es, unter der Leitung und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien Beweismaterial (u.a. Videoaufzeichnungen) sicherzustellen und Erhebungen zu tätigen. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Beweismittel erhalten und Vernehmungen durchgeführt, betonte das Innenministerium.
Ermittelt wird gegen insgesamt vier Beamte. Ein Polizist, der mehrfach auf einen am Boden fixierten Demonstranten eingeschlagen haben soll, wurde versetzt, weitere dienstrechtliche Maßnahmen sind für die Wiener Polizei vorerst nicht erforderlich – mehr dazu in Videos: Ermittlungen gegen vier Polizisten. „Nach Maßgabe der Ergebnisse der zügigen weiteren Ermittlungen werden unverzüglich die allenfalls zusätzlich erforderlichen dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen werden“, schrieb das Innenministerium in der Aussendung.
Ab Jänner 2020 sollten in Ungarn ein neues Oberstes Verwaltungsgericht und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz ihre Arbeit aufnehmen. Die Auswahl der rund 300 neuen Richterinnen und Richter war bereits abgeschlossen. Letzte Woche beschloss die Regierung zur Überraschung aller Betroffenen, die vom Parlament bereits beschlossene und kundgemachte Justizreform zu kippen.
Die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte war von EU-Parlament mit Sorge betrachtet worden, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erschien. (Siehe dazu: Umstrittene Justizreform in Ungarn – Österreich als Vorbild genannt)
Neben der politischen Ernennung der Gerichtspräsidenten war ein besonderer Kritikpunkt das Auswahlverfahren für jene neuen Verwaltungsrichter, die nicht bereits zuvor an den Zivilgerichten tägig waren, sondern aus der öffentlichen Verwaltung rekrutiert wurden.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg spricht deutschen Staatsanwälten das Recht ab, EU-Haftbefehle auszustellen: Dies deshalb, weil sie – ähnlich wie in Österreich – den Weisungen des Justizministeriums unterliegen.
Auch bloß theoretische Weisungsgebundenheit schadet Unabhängigkeit
Der Fall war – wie schon im Falle Polens – vom irischen High Court an den EuGH herangetragen worden. Zwei Litauer und ein Rumäne, denen Mord und bewaffneter Raub vorgeworfen wird, hatten sich dort gegen die Vollstreckung der EU-Haftbefehle gewehrt. Die Haftbefehle waren von deutschen Staatsanwaltschaften und dem Generalstaatsanwalt von Litauen ausgestellt worden. Die Verdächtigen orteten eine Gefahr politischer Einflussnahme, weil die deutschen Staatsanwälte einer Verwaltungshierarchie unter Leitung des Justizministeriums angehörten.
In Deutschland scheint die Trendwende geschafft. Der heuer unterzeichnete „Pakt für den Rechtsstaat“ verspricht der Justiz unseres Nachbarlandes nach jahrzehntelanger Sparpolitik bis an die Belastungsgrenze nun zusätzliche Budgetmittel und neue Stellen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei. Von Harald Wagner Es braucht das Bewusstsein der Bevölkerung über die Wichtigkeit einer unabhängigen und funktionierenden Justiz …
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