Vergangene Woche hat die Tiroler Landesregierung erstmals Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz im Großraum Innsbruck und dem Wipptal für alle Kraftfahrzeuge verhängt, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch für PKW’s und Motorräder.
Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. Rechtlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen von BH Innsbruck und Stadtmagistrat Innsbruck gemäß § 43 StVO.
Fahrverbote sollen Transitverkehr auf Autobahn halten
Mit dieser Maßnahme wird versucht, dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn entgegenzuwirken: Unmittelbar nach den Autobahnabfahrten werden KFZ-LenkerInnen von 7 bis 19 Uhr, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Diese Fahrverbote werden jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen gelten, sie wird vorerst mit Samstag, den 14. September 2019, befristet.
Anlässlich des dritten Jahrestages hat die polnische Richtervereinigung “Justitia” ein bewegendes Video über die Inhaftierung türkischer Staatsanwälte und Richter nach dem versuchten Militärputsch im Juli 2016 veröffentlicht. Mit einer verfremdeten Stimme erzählt einer der betroffenen Richter, wie es passieren konnte, dass in einer Demokratie der Rechtstaat suspendiert wird und rund 5.000 Richter und Staatsanwälte zu …
Richter, Rechtspfleger und Kanzleipersonal fehlen. Die Folge sind immer länger dauernde Verfahren
Wie ein Hilferuf liest sich der aktuelle Jahresbericht des Wiener Verwaltungsgerichts. Diesem fehlt offenbar an allen Ecken und Enden Personal, wie aus dem Schreiben hervorgeht, das dem KURIER vorliegt.
So wurde seit Einrichtung des Gerichts 2014 die Zahl der dort tätigen Rechtspfleger von 28 auf 22 reduziert. Verantwortlich für den Abgang seien unter anderem Pensionierungen, für die es keine Nachbesetzungen gab. Wegen Langzeitkrankenständen stünden derzeit sogar nur 18,75 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. „Eine weitere Reduktion […] zeichnet sich ab“, heißt es im Bericht.
Kritisch ist die Situation auch bei den Richtern: Hier gibt es 85 Dienstposten, tatsächlich stünden aber nur 79 zur Verfügung. Zwar seien 2018 sechs zusätzliche Richter ernannt worden, aber: „Da die Dienstpostenliste nicht angepasst wurde, ist leider nicht gesichert, dass diese so dringend notwendige Aufstockung von Dauer ist.“
Die Folgen: „Trotz massiver Anstrengungen sind sowohl die durchschnittliche Verfahrensdauer als auch die Zahl offener Verfahren weiter gestiegen, da sich insbesondere die Ausstattung mit Kanzleipersonal als unzureichend erwies.“
Nach den Fällen von Polizeigewalt bei einer Klimaaktion hat das Innenministerium eine „lückenlose Aufarbeitung der Vorgänge“ zugesichert. Menschenrechtsprofessor Manfred Nowak fordert aber eine unabhängige Untersuchungsbehörde.
Bereits unmittelbar nach den Vorfällen seien die strafrechtlichen Ermittlungen durch einen Anlassbericht der Landespolizeidirektion selbst eingeleitet worden, betonte das Innenministerium in einer Aussendung. Außerdem verwies das Innenministerium darauf, dass die Aufarbeitung von der Justiz und zum anderen durch die Dienstbehörde zu erfolgen hat.
Ermittlungen gegen vier Polizisten
„Die Untersuchung von behaupteten oder evidenten Misshandlungsvorwürfen erfolgt auf Grundlage eines erst im Jahr 2018 im Zusammenwirken mit der Justiz und NGOs festgelegten Vorgehens, durch das bereits in der Vergangenheit die umfassende Aufarbeitung derartiger Vorwürfe sichergestellt worden ist“, hieß es in der Aussendung. Dem Referat für besondere Ermittlungen obliege es, unter der Leitung und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien Beweismaterial (u.a. Videoaufzeichnungen) sicherzustellen und Erhebungen zu tätigen. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Beweismittel erhalten und Vernehmungen durchgeführt, betonte das Innenministerium.
Ermittelt wird gegen insgesamt vier Beamte. Ein Polizist, der mehrfach auf einen am Boden fixierten Demonstranten eingeschlagen haben soll, wurde versetzt, weitere dienstrechtliche Maßnahmen sind für die Wiener Polizei vorerst nicht erforderlich – mehr dazu in Videos: Ermittlungen gegen vier Polizisten. „Nach Maßgabe der Ergebnisse der zügigen weiteren Ermittlungen werden unverzüglich die allenfalls zusätzlich erforderlichen dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen werden“, schrieb das Innenministerium in der Aussendung.
Ab Jänner 2020 sollten in Ungarn ein neues Oberstes Verwaltungsgericht und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz ihre Arbeit aufnehmen. Die Auswahl der rund 300 neuen Richterinnen und Richter war bereits abgeschlossen. Letzte Woche beschloss die Regierung zur Überraschung aller Betroffenen, die vom Parlament bereits beschlossene und kundgemachte Justizreform zu kippen.
Die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte war von EU-Parlament mit Sorge betrachtet worden, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erschien. (Siehe dazu: Umstrittene Justizreform in Ungarn – Österreich als Vorbild genannt)
Neben der politischen Ernennung der Gerichtspräsidenten war ein besonderer Kritikpunkt das Auswahlverfahren für jene neuen Verwaltungsrichter, die nicht bereits zuvor an den Zivilgerichten tägig waren, sondern aus der öffentlichen Verwaltung rekrutiert wurden.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg spricht deutschen Staatsanwälten das Recht ab, EU-Haftbefehle auszustellen: Dies deshalb, weil sie – ähnlich wie in Österreich – den Weisungen des Justizministeriums unterliegen.
Auch bloß theoretische Weisungsgebundenheit schadet Unabhängigkeit
Der Fall war – wie schon im Falle Polens – vom irischen High Court an den EuGH herangetragen worden. Zwei Litauer und ein Rumäne, denen Mord und bewaffneter Raub vorgeworfen wird, hatten sich dort gegen die Vollstreckung der EU-Haftbefehle gewehrt. Die Haftbefehle waren von deutschen Staatsanwaltschaften und dem Generalstaatsanwalt von Litauen ausgestellt worden. Die Verdächtigen orteten eine Gefahr politischer Einflussnahme, weil die deutschen Staatsanwälte einer Verwaltungshierarchie unter Leitung des Justizministeriums angehörten.
In Deutschland scheint die Trendwende geschafft. Der heuer unterzeichnete „Pakt für den Rechtsstaat“ verspricht der Justiz unseres Nachbarlandes nach jahrzehntelanger Sparpolitik bis an die Belastungsgrenze nun zusätzliche Budgetmittel und neue Stellen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei. Von Harald Wagner Es braucht das Bewusstsein der Bevölkerung über die Wichtigkeit einer unabhängigen und funktionierenden Justiz …
Als erste Stadt in den USA hat San Francisco den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch Behörden verboten. Die Gefahr, dass der Einsatz solcher Technologie die Bürgerrechte verletzen könne, überwiege die vermeintlichen Vorteile bei Weitem, entschied der Stadtrat.
Der Einsatz von Gesichtserkennung drohe ethnische Ungerechtigkeit zu verschärfen und „bedroht unsere Möglichkeit, frei von ständiger Beobachtung durch die Regierung zu leben“, heißt es in dem Stadtratsbeschluss der kalifornischen Metropole am Dienstag (Ortszeit).
Die städtische Polizei und andere städtische Behörden dürfen gemäß der Entscheidung keine Gesichtserkennungstechnologie erwerben, besitzen oder nutzen. „Wir haben eine gute Überwachung, ohne ein Polizeistaat zu sein“, zitierte der „San Francisco Chronicle“ Stadtratsmitglied Aaron Peskin, der das Verbot dem Bericht zufolge eingebracht hatte. Gerade San Francisco als „Tech-Hauptquartier“ habe hier Verantwortung zu übernehmen und müsse neue Technologien daher genau regulieren, so Aaron.
Flughafen und Hafen ausgenommen
Der Stadtrat beschloss mit acht Stimmen und einer Gegenstimme zudem, dass San Franciscos Behörden offenlegen müssen, welche Überwachungstechnologie sie nutzen. Er behält sich ferner die Kompetenz vor, den Einsatz neuer Technologie zum Sammeln und Speichern von Personendaten zu genehmigen.
Das Verbot muss dem Bericht zufolge aber noch eine weitere Abstimmung in diesem Gremium passieren und dann von Bürgermeisterin London Breed unterschrieben werden, bevor es in Kraft tritt. Der Flughafen und der Hafen werden ausgenommen sein, da sie unter Bundeskompetenz fallen.
Bürgerrechts-Organisationen in Österreich und Deutschland halten die sogenannte PNR-Richtlinie der EU für grundrechtswidrig und bereiten Beschwerden bei den Höchstgerichten vor.
Gemäß der EU-PNR-Richtlinie aus dem Jahr 2016 muss jeder Mensch, der in die oder aus der EU fliegt, in einer Datenbank erfasst werden. In Österreich werden seit der Umsetzung der Richtlinie im Vorjahr sogar zusätzlich Daten über die Flüge innerhalb der EU erfasst.
PNR steht für „Passenger Name Records“, in Wirklichkeit wird aber viel mehr gespeichert. Unter den Daten, die weitergeleitet werden müssen, befinden sich neben dem Namen, der Reisezeit und der geflogenen Strecke etwa auch der Sitzplatzwunsch, Daten über das Gepäck, Kreditkartendaten und bei Buchung übers Internet auch die verwendete IP-Adresse. Außerdem ist ein Feld namens „Allgemeine Hinweise“ vorgesehen, das so breit formuliert ist, dass es praktisch keine Begrenzungen oder Einschränkungen gibt, welche Daten erfasst werden dürfen. Neben den Daten zum Flug können auch Details zum Aufenthalt im Gastland, die Adresse der Unterkunft, das Ausleihen eines Mietwagens und vieles mehr festgehalten werden.
EU-Staaten können Straftätern den Flüchtlingsstatus verweigern, entschied der EuGH. Doch auch dann gelte die Genfer Konvention: Abschiebungen seien nicht immer möglich.
Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Rechtssachen C-391/16, C-77/17, C-78/17).
Genfer Konvention gilt uneingeschränkt
EU-Staaten haben demnach das Recht, straffälligen Geflüchteten das Asylrecht zu entziehen oder zu verweigern. Dadurch verliere jedoch die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, nicht an Gültigkeit. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Wenn einem Menschen in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, darf er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden. Dieser Schutzanspruch gelte unabhängig davon, ob der Flüchtlingsstatus auch förmlich nach EU-Recht verliehen worden sei. Damit können zum Beispiel Fälle sogenannter Duldung gemeint sein, in denen auch abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden.
Drei Flüchtlinge – aus dem Kongo, der Elfenbeinküste und Tschetschenien – hatten geklagt: Ihnen war in Belgien und in der Tschechischen Republik die rechtliche Stellung als Flüchtling aberkannt oder gar nicht erst zuerkannt worden, weil sie wegen besonders schwerer Verbrechen als Gefahr für die Sicherheit eingestuft wurden. Das ist gemäß einer EU-Richtlinie möglich. Nationale Gerichte aus beiden Ländern hatten die Fälle vor den EuGH gebracht.
In Österreich dürfte das EuGH-Urteil den Härtekurs der Bundesregierung gegen straffällig gewordene Flüchtlinge erschweren. Innenminister Herbert Kickl hat wiederholt angekündigt, die Aberkennung von Asyl und subsidiärem Schutz in solchen Fällen erleichtern zu wollen – mit der Option einer darauffolgenden Abschiebung. Nicht erst besonders schwere Verbrechen, sondern „jede Straftat“ solle künftig zu einer Aberkennung führen.
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