
Nachdem Österreich die CO2-Emissionen überschritten hat, drohen Greenpeace und Ökobüro mit einer Klage
Österreich hat laut Klimaschutzbericht 2017 die EU-Höchstwerte an Treibhausgasemissionen (THG) um rund 2,1 Millionen Tonnen überschritten. Laut Klimaschutz- sowie Finanzausgleichsgesetz wären nach Bekanntwerden im Jänner binnen sechs Monaten Sofortmaßnahmen zu veranlassen gewesen, was laut Greenpeace und Ökobüro nicht geschehen sei. Dies wollen sie nun auf dem Rechtsweg einklagen.
Der Antrag wird an die Ressortchefs des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, des Verkehrsministeriums, des Finanzministeriums, des Justizministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und an die Bundeskanzlerin ergehen, kündigten die Umweltschutzorganisationen an.
Die Sofortmaßnahmen seien ein rechtlich verankertes Notfallprogramm, um die Treibhausgase einzudämmen. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich und die Gewerkschaft vida begrüßten die Klagsdrohung.
„Die Kritik deckt sich nicht mit dem Gesetzestext“
32 Personen wurden in den letzten Wochen aus Gefängnissen in Dänemark entlassen. Die Verurteilungen basierten auf falschen Standortinformationen. Unschuldige wurden zu Unrecht verurteilt und Schuldige konnten dadurch vielleicht einer Strafe entkommen.
Der Nationalrat hat sich in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen in einem Entschließungsantrag dazu bekannt, in Österreich einen „Climate Emergency“, also Klimanotstand, zu erklären und damit die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen.
Bericht von einer Studienreise (1)
Kalifornien hat den Weg für ein Gesetz geebnet, das Folgen weit über den US-Bundesstaat hinaus haben könnte: Fahrdienstvermittler wie Uber und Essenszustelldienste müssen ihre Vertragsarbeiter künftig als Angestellte behandeln und ihnen alle entsprechenden Absicherungen zukommen lassen. Die Gig-Economy ist erschüttert.
Eine Trollfabrik in Polen scheint Personaldaten von politisch unliebsamen Richtern direkt aus dem Justizministerium bekommen zu haben
Seit Einführung von mobilen Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr wird in Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten immer wieder bemängelt, dass eine nachträgliche Überprüfung der Messerergebnisse technisch nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof in Österreich hat dieses Vorbringen bis dato nicht aufgegriffen.
Mit der aktuellen Novelle zum VStG und VwGVG (BMVRDJ-601.468/0005-V 1 2019) sollen die Richtlinie 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafsachen für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie die Richtlinie 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls umgesetzt werden.