Prozessieren im Gerichtssaal der öffentlichen Meinung

Amanda Knox / Bild: (c) AP

„Litigation-PR“: Mit Rechtsstreitigkeiten in der Öffentlichkeit zu stehen kann durchaus schaden. Es für eigene Zwecke zu nützen will gelernt sein.

BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

„,Litigation-PR‘ ist für den Juristen kein Orchideenthema, sondern Teil seiner täglichen Arbeit.“ Für Gerald Ganzger, Rechtsanwalt in Wien, ist es heute unerlässlich, rechtliche Schritte mit der Überlegung zu kombinieren, ob und welche Kommunikation in der Öffentlichkeit gepflegt werden soll. „Es geht nicht darum, Prozesse zu beeinflussen, sondern um den Schutz der Reputation aller Beteiligten.“

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Mödlhammer übt Kritik in Sachen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gemeindebund-Präsident gegen Reform der Verwaltungsgerichte. Für Mödlhammer ist das ein Eingriff in die Gemeindeautonomie.

Laut Ö1-„Morgenjournal“ gibt es dazu offenbar bereits eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Der Entwurf, der seit Februar 2010 vorliegt, sieht vor, dass die bestehenden 120 Berufungsbehörden aufgelöst werden sollen. An die Stelle der Unabhängigen Verwaltungssenate sollen neun „Verwaltungsgerichte der Länder“ treten. Teil der Reform soll auch eine grundlegende Änderung des Instanzenzugs im Verwaltungsverfahren sein. Zwar bleibt der Verwaltungsgerichtshof oberste Instanz, allerdings trifft eine Neuerung die Gemeinden. Demnach könnte man künftig zum Beispiel gegen einen negativen Baubescheid nicht mehr bei der Gemeinde, sondern nur noch beim Landesverwaltungsgericht berufen.

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Graz: UVS hob Strafen gegen Protest-Bettler auf

Polizei zeigte falschen Tatbestand an

derStandard.at

Graz – Das Protest-Betteln vor dem Grazer Landhaus, mit dem u.a. Armenpfarrer Wolfgang Pucher am 3. Mai gegen das Bettelverbot demonstrierte und dafür abgestraft wurde, bleibt folgenlos: Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat den Beschwerden recht gegeben und die Strafen von jeweils 70 Euro aufgehoben. Es sei der falsche Tatbestand angezeigt worden, bestätigte UVS-Leiter Gerhard Gödl.

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Weißer Rauch für neue Landesgerichtshöfe

Die bestehenden rund 120 Berufungsbehörden sollen durch neun Landes- und zwei Bundesverwaltungsgerichte abgelöst werden. Bei einer für 21. Oktober angesetzten Bund-Länder-Konferenz „wird weißer Rauch aufsteigen“ , prognostiziert Burgstaller. Offen seien „Kleinigkeiten“ , wie etwa die Frage von welcher Basis aus die personelle Ausstattung und damit die Finanzierung der neuen Behörden gerechnet werde, erläutert Burgstaller im …

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Der unbequeme Richter

Am Bundesgerichtshof geht es zu wie im Vatikan: Nichts soll nach draußen dringen. Der Bundesrichter Thomas Fischer hält sich nicht daran und macht sich mit klaren Ansichten über den Zustand des Rechtsstaats Feinde. Jetzt hat ihn der BGH-Präsident Klaus Tolksdorf fallen lassen. Wie ein fähiger Jurist fertiggemacht wird

Es ist kein Zufall, dass Thomas Fischer sich in diesen Tagen so heftig für die Widersprüche der menschlichen Natur interessiert: Zum Beispiel befremde ihn eine Gesellschaft, die ihre Kinder hemmungslos mit sexuellen Reizen überflute und sich gleichzeitig vorgenommen habe, »Kinderseelen zu retten« und sexuelle Übergriffe gegen Minderjährige »mit Stumpf und Stiel auszurotten«. Schon in den meisten Modejournalen finde sich »ein unverhülltes Kokettieren mit der Überwindung kindlicher Träume durch erwachsene Sexualität«, sagt Fischer in das vor ihm aufgebaute Mikrofon. Das sei unehrlich, widersprüchlich »und natürlich auch widerlich«.

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Türkei-Rechte als „Jugendsünde“ der EU

Maria Berger

Einst räumte die Union im Überschwang türkischen Bürgern viele Rechte ein, nun will man sich nicht daran halten. Die EU sollte Farbe bekennen: Entweder man nimmt die Rechte zurück, oder man steht dazu.

von Stefan Brocza (Die Presse)

Maria Berger, Österreichs Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat im „Rechtspanorama“-Interview darauf hingewiesen, dass derzeit auffällig oft Fälle mit Bezug auf das EU-Türkei-Assoziierungsabkommen zur Entscheidung anstehen. Ein kurzer Blick ins Urteilsregister bestätigt den Eindruck der Richterin. Heuer wurden bereits sechs diesbezügliche Urteile gefällt, im gesamten Vorjahreszeitraum sieben und in den Jahren davor konstante drei bis vier Urteile pro Jahr.

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Jabloner: Richter statt Verwaltungsbeamte

Jabloner: Für den Verwaltungsgerichtshof macht es einen großen Unterschied, „ob vor ihm bereits ein Richter tätig war oder ein Angehöriger eines Verwaltungstribunals.“

Bewilligungen und Bescheide würden unabhängiger, qualitätsvoller und hoffentlich auch schneller geprüft. Derzeit sind für die Überprüfung von Bescheiden Verwaltungsbeamte zuständig. Künftig sollen das Richter tun.

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Verwaltungsgerichte: Regierung will noch heuer Gesetzentwurf vorlegen

Jabloner und Holzinger schlossen sich  der Forderung von FPÖ-Abgeordnetem Peter Fichtenbauer an, bei der Auswahl der RichterInnen der Verwaltungsgerichte besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Verfassungsausschuss befasst sich mit Situation am VfGH und am VwGH

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) hob insbesondere die Notwendigkeit hervor, auf die Qualität des Richterpersonals zu achten, und meinte, ein bloßer Abschluss eines Studiums und eine fünfjährige juristische Praxis seien nicht genug.

Der Forderung Fichtenbauers nach einer Qualitätssicherung bei der Richterauswahl schlossen sich auch VwGH-Präsident Jabloner und VfGH-Präsident Holzinger an. Jabloner wies auf entsprechende Erfahrungen mit den Unabhängigen Verwaltungssenaten hin. Holzinger sprach sich für eine ähnliche Qualität der Ausbildung im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie bei der allgemeinen Gerichtsbarkeit aus.

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Asylgerichtshof wird Bundesverwaltungsgericht

Bestehende Strukturen nützen

Seit drei Jahren gibt es den Asylgerichtshof. Nach dem Plan der Bundesregierung soll jetzt er zum neuen Bundesverwaltungsgericht ausgebaut werden. Damit kann man auf kostenschonend auf bestehende Strukturen zurückgreifen.

Ö1 Mittagsjournal vom 6.10.2011 anhören …

Mit der Ausweitung des Asylgerichtshofes zu einem Bundesverwaltungsgericht will die Regierung den Kritikern des Projekts gleich zweifach den Wind aus den Segeln nehmen: Die Mehrkosten sollen sich in Grenzen halten, weil das Verwaltungsgericht nicht neu aus dem Boden gestampft werden muss – und vor allem: der Asylgerichtshof gilt als ein Musterbeispiel für zügige Verfahren. Und die sind das zentrale Ziel dieser großen Reform.

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