In einem Gastbeitrag auf LTO.de beschäftigt sich der Präsident des OLG Frankfurt mit der Praxis der Corona-Maßnahmen an deutschen Gerichten. Er erteilt der Forderung nach zu strengen Hürden eine Absage, da der ordentliche Gerichtsbetrieb dann nicht mehr aufrecht zu erhalten sei.
Hier der Beitrag in Auszügen:
Gerichte haben keine einheitlichen Corona-Regeln
Das gesellschaftliche Leben außerhalb der Gerichte unterliegt zunehmend wieder strengeren Anforderungen. Das führt auch in der Justiz zu Diskussionen. Sollte nicht auch der Gerichtsbetrieb unter 2G- oder 3G-Bedingungen gestellt werden? Dabei zeigt sich aktuell ein höchst heterogenes Bild in der deutschen Gerichtslandschaft. Es entspricht der allgemeinen Aufgabenverteilung, dass die Gerichtsverwaltung Anordnungen für die Eingangsbereiche und die Verkehrsflächen trifft; im Sitzungssaal bestimmt dagegen der Vorsitzende über den Ablauf der Verhandlung einschließlich der einzuhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen.
Österreichische Gerichte zwangen eine Zeitung rechtswidrig, die Identität von Nutzern ihres Online-Forums nach beißender Kritik an einer politischen Partei preiszugeben.
Die Entscheidungen eines Personalsenats eines Verwaltungsgerichts (hier: BFG) können mit Revision beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, auch wenn dies im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz nicht ausdrücklich normiert ist (VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0007, Ro 2021/09/0030).
Rechtzeitig vor Mitternacht wurden gestern die am Freitag verkündeten Verschärfungen in der 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung und der Änderung der Verordnung BGBl. II Nr. 456/2021 kundgemacht, die ab heute gilt.
Der investigative Dokumentarfilm blickt hinter die Kulissen der globalen populistischen Bewegungen, analysiert ihre Online-Strategien und spürt die „Ingenieure des Chaos“ auf: Informatiker, Meinungsforscher und Big-Data-Experten, die im Verborgenen Schlachtpläne für Politiker erstellen.
Ungarisches Gericht muss eine nach österreichischem Recht verhängte Geldstrafe wegen Verweigerung der Lenkerauskunft ungeprüft anerkennen und vollstrecken.
Als die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), Edith Zeller, am 20. August der Hilferuf einer afghanischen Richterin erreichte, zögerte sie keinen Augenblick, um dieser zu helfen.
Wie eine Richterin eine afghanische Kollegin unterstützte und warum sie dabei nicht das Außenministerium einschaltete (Ein Beitrag aus dem Profil vom 29.08.2021).