EuGH / Judikatur (2): Bestrafung wegen verweigerter Lenkerauskunft ist auch grenzüberschreitend zulässig

Ungarisches Gericht muss eine nach österreichischem Recht verhängte Geldstrafe wegen Verweigerung der Lenkerauskunft ungeprüft anerkennen und vollstrecken.

Wie der EuGH in der Rechtssache C-136/20 entschieden hat, darf ein ungarisches Kreisgericht die Anerkennung und Vollstreckung der von den österreichischen Behörden übermittelten Sanktionsentscheidung nicht verweigern.

Im Anlassfall war die in Ungarn wohnhafte Besitzerin eines Autos, mit dem im Juni 2018 in Österreich eine Übertretung der StVO begangen wurde, mittels Lenkeranfrage aufgefordert worden, bekannt zu geben, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gelenkt hatte. Wegen der Verweigerung der Lenkerauskunft wurde die Ungarin in Österreich bestraft: Sie sollte 80 Euro zahlen, war hier aber nicht greifbar.

Kreisgericht zögerte mit Vollstreckung

Zur Vollstreckung übermittelte die Behörde deshalb den Strafbescheid dem Zalaegerszegi Járásbíróság (Kreisgericht Zalaegerszeg). Dieses Gericht bezweifelte aber, dass die Bezirkshauptmannschaft das von der Frau begangene Delikt richtig eingeordnet habe: Es handle sich um eine Weigerung gegenüber einer Behörde, nicht aber um eine „gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise“. Und nur diese dürfen nach einem Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen nicht mehr in Frage gestellt werden.

Wie der EuGH entschieden hat, darf das Kreisgericht die Anerkennung und Vollstreckung der von den österreichischen Behörden übermittelten Sanktionsentscheidung nicht verweigern. Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der dem Rahmenbeschluss zugrunde liege, müssten die Gründe, diese zu verweigern, eng ausgelegt werden. Die Behörde des Vollstreckungsstaats sei deshalb an die Beurteilung des jeweiligen Verstoßes an die Einschätzung der Behörde des Entscheidungsstaats gebunden.

Im gerichtlichen Strafrecht läge der Fall anders: Dort gilt der Grundsatz der doppelten Strafbarkeit, wonach eine im Ausland verhängte Strafe nur dann im Inland vollstreckt werden, kann wenn die betreffende Tat auch hier strafbar ist.

Dazu den Beitrag in der Presse lesen …

Hier geht´s zum Urteil in der Rs C-136/20 vom 06.20.2021 …

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