
Gestern wurde von Verfassungsministerin Edtstadler bekannt gegeben, dass aufgrund der Rückmeldungen der ExpertInnenkommission keine andere Möglichkeit bestehe, als die Impfpflicht zur Gänze – und nicht nur die Strafbestimmungen – auszusetzen.
Man sei jetzt in einer anderen Situation als im Dezember, bei Bedarf könne man die Impfpflicht ohne gesetzliche Änderung wieder in Geltung setzen, um die Bevölkerung zu schützen und die Gesundheitsvorsorge aufrechtzuerhalten. Um möglichst flexibel reagieren zu können, habe man diese Vorgangsweise bei der Gesetzwerdung gewählt.


Der Gesundheitsminister hat gestern vor seinem Rücktritt noch die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung erlassen, mit der nach zwei Jahren Pandemie und trotz hoher Infektionszahlen fast alle Maßnahmen, die der Eindämmung der CoV-Krise gedient haben, mit Samstag zurückgenommen werden. Einzig die Maskenpflicht bleibt an bestimmten Orten. Wien steht unterdessen noch leicht auf der Bremse.

Gestern wurde das COVID-19-Impfpflichtgesetz kundgemacht und ist damit seit heute in Kraft getreten.
Mit der breiten Zustimmung des Bundesrats gestern zum COVID-19-Impfpflichtgesetz ist nun das parlamentarische Prozedere abgeschlossen. In Kraft treten wird das kontrovers diskutierte Gesetz, das noch vom Bundespräsidenten beurkundet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden muss, voraussichtlich Anfang nächster Woche.