
Dachverband fordert einmal mehr ein transparentes, objektiv nachvollziehbares Auswahlverfahren nunmehr aus gegebenem Anlass für die Nachfolge für Präsident und Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes. Derzeit läuft die Bewerbungsfrist um diese beiden Positionen noch bis zum 23.05.2025. Als Ernennungsvoraussetzungen wird lediglich auf jene in Art. 134 Abs. 4 bis 6 B-VG hingewiesen. Weitere Anforderungen sind der Ausschreibung nicht zu entnehmen. Es besteht daher die Sorge, dass die Besetzung der Spitze des VwGH ohne ausgewiesenes Anforderungsprofil und Auswahlverfahren ablaufen könnte.