Fünf der in Wiener Neustadt freigesprochenen Tierschützer müssen noch einmal vor Gericht. Kaum ein Richter kann oder will sich aber noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.
von MANFRED SEEH (DiePresse.com)
Längst gilt das – nobel formuliert – holprig abgewickelte Wiener Neustädter Tierschützerverfahren als kleines Stückchen Justizgeschichte, an das sich die Justiz selbst am liebsten gar nicht mehr erinnern will. Mit Verdrängung allein dürfte es aber nicht getan sein. Es gab zwar (Mai 2011 war das) durchwegs glatte Freisprüche vom viel kritisierten Mafia-Vorwurf („Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“). Aber: Fünf der ursprünglich zwölf Angeklagten müssen wegen kleinerer Delikte wie Nötigung oder Sachbeschädigung noch einmal vor den Richter. Ihre Freisprüche waren nämlich in eben diesen Punkten aufgehoben worden. Nur: Kaum ein Richter kann oder will sich noch einmal das sprichwörtliche „Kappel“ aufsetzen.
Ab 1. Jänner 2014 wird auch in Österreich für Schüler erstmals die Möglichkeit bestehen, gegen negative Leistungsfestellungen Beschwerde an ein Verwaltungsgericht zu erheben.
Zu diesem Schluss gelangte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung zur Zl.
Das Gewicht der ersten paar Sätze
Der Gerichtshof hat die Auffassung bestätigt, dass für die Durchführung eines Anrufs zu Werbezwecken grundsätzlich die Einwilligung des Gesprächspartners einzuholen ist. Ob es sich bei dem Angerufenen um einen Konsumenten oder Unternehmer handelt, macht dabei keinen Unterschied (Zl.
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