Glücksspiel: Betreiber dürfen auf Verjährung hoffen

Kommt es in Glücksspielverfahren künftig zu einer Verurteilung, gibt es auch eine Vorstrafe

foto: apa/epa/federico gambarini
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Günther Oswald, Der Standard

Für die Anwälte ist es ein gutes Geschäft: Fast 1800 Verwaltungsstrafverfahren gab es im Vorjahr wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Glücksspielgesetz. Es geht dabei in aller Regel um die Beschlagnahmung von Spielautomaten, die aus Sicht der Finanz illegal betrieben werden.

Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) beschäftigt nun die ganze Branche – und auch die für die Materie zuständigen Ministerien. Künftig ist für die Ermittlungsarbeit nämlich nicht mehr nur die Finanzpolizei zuständig. Immer dann, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass auf einem Automaten pro Spiel mehr als zehn Euro eingesetzt werden können (Grenze für kleines Glücksspiel), muss das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übertragen werden. Es handelt sich dann um kein Verwaltungs-, sondern um ein Strafverfahren, für das in weiterer Folge ein Bezirksgericht zuständig ist.

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Disziplinaroberkommission wird nach umstrittenen Urteilen aufgelöst

KURIERStatt der Disziplinaroberkommission wird ab Jänner 2014 der Bundesverwaltungsgerichtshof (richtig: das Bundesverwaltungsgericht, Anm. Red.) über Berufungen (richtig: Beschwerden) der Beamten entscheiden.

„In schweren Fällen, wenn es um Entlassungen geht, werden künftig drei Richter urteilen“, erklärt Andreas Buchta-Kadanka vom Beamtenministerium.

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Glückspielgesetz: Nicht geklärte verwaltungsbehördliche Zuständigkeit führt zur Aufhebung von UVS-Entscheidungen

In seinem Erkenntnis vom 23. Juli 2013, Zl. 2012/17/0249, hat sich der Verwaltungsgerichtshof in der strittigen Frage der Abgrenzung von gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit der Rechtsmeinung der Verfassungsgerichtshofs angeschlossen (siehe Beitrag: Richtungsweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes) . Da der UVS– ausgehend von der nicht mehr aufrecht erhaltenen Auffassung des VwGH – im Beschwerdefall nur die Höhe …

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Frustrierte Wirte für generelles Rauchverbot in Lokalen

KURIER Viele Wirte wollen endlich eine Lösung, selbst wenn es ein generelles Rauchverbot wäre.

 

Die Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern könnte umsonst gewesen sein. - Foto: KURIER/Jeff Mangione
Die Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern könnte umsonst gewesen sein. – Foto: KURIER/Jeff Mangione

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs dürfte dazu führen, dass immer mehr Lokale rauchfrei werden. Denn Nichtraucher dürfen laut Urteil in Lokalen nicht eine Sekunde dem Tabakrauch ausgesetzt werden. Weder beim Betreten des Lokals noch auf dem Weg zur Toilette.

Scharfe Kontrollen

Gesundheitsminister Alois Stöger (SP) begrüßte das Urteil und kündigte scharfe Kontrollen an. Er rechne damit, dass nun viele Lokale auf ein Rauchverbot umsteigen.

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Vergabeverfahren: Verlangt EuGH-Urteil eine Änderung der Rechtsprechung zur Beschwerdelegitimation?

Nach der bisherigen Rechtsprechung im Vergabeverfahren fehlte einem Beschwerdeführer, der die Auftragsvergabe angefochten, selbst aber ein fehlerhaftes Angebot gelegt hatte, die Antragslegitimation. Dies könnte sich nach der Entscheidung des EuGH im Falle „Fastweb“ aber ändern. So sieht das zumindest der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts in einem Rundschreiben. Andere Experten wollen dem EuGH-Urteil auf Grund der besonderen …

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Glückspielgesetz: Verfassungsgerichtshof hebt Regelungen über das Pokerspiel als verfassungswidrig auf

Mit Erkenntnis vom 27.6.2013 (Zl. G 26/2013-11 und G 90/2012-14) hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass es mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist, wenn für das Pokerspiel nur eine einzige Konzession vorgesehen ist. Diese Neuregelung bewirkt unsachliche und damit verfassungswidrige Nachteile für jene, die bisher – legal aufgrund ihrer Gewerbeberechtigung – Pokersalons betrieben haben.  Den Beitrag auf …

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Tabakgesetz: „Umweg“ über Raucherbereiche ist unzulässig

Der Geschäftsführer einer Gastgewerbe GmbH war vom UVS Wien mit Bescheid vom 24. Oktober 2012 zu einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.500,- verurteilt worden, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass in dem aus mehr als einem Raum bestehenden Gastgewerbebetrieb nicht geraucht wurde. Es waren Aschenbecher aufgestellt und es war von mehrere Personen …

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UVS als Gericht: Schlussantrag des Generalanwaltes zur tschechischen Vorlage

Das Oeugh-logo-curiabergericht Prag hatte beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob die UVS „Gerichte“ iS des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sind (siehe dazu: Tschechisches Gericht bezweifelt den „Gerichtscharakter“ der Unabhängigen Verwaltungssenate).

Generalanwalt: „Unter einem ‚auch in Strafsachen zuständigen Gericht‘ ist ein Gericht zu verstehen, vor dem die betreffende Person bei der Verhandlung der Sache die durch Art. 6 Abs. 1, 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte genießt.

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EGMR: Die Pflicht zur öffentlichen mündlichen Verhandlung ist nicht absolut

In seinem Urteil vom 18. 7. 2013 im Fall Schädler-Eberle gegen Liechtenstein behandelte der EGMR die Zulässigkeit des Unterbleibens einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor einem Verwaltungsgericht.

In Zivilverfahren vor dem ersten und einzigen Gericht besteht ein Anspruch auf eine öffentliche mündliche Verhandlung (hier: betreffend die Gültigkeit eines Flächenwidmungsplanes), außer wenn außergewöhnliche Umstände deren Entfall rechtfertigen. Die Pflicht zur Verhandlung ist daher nicht absolut. Ob derartige außergewöhnliche Umstände vorliegen, hängt von den Fragen ab, über die zu entscheiden ist, nicht von der Häufigkeit solcher Verfahren. Das Absehen von einer Verhandlung ist daher nicht nur zulässig, wenn es sich um seltene Verfahren handelt.

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Arbeitszeitgesetz: Verwaltungsgerichtshof bestätigte Bestrafung des Rektors der Medizin-Universität Wien durch UVS

Bereits im Februar 2010 hatte der UVS Wien hohe Geldstrafen gegen den Rektor der Medizin-Universität Wien wegen zahlreicher Übertretungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes durch Ärzte im Wiener AKH verhängt. Der Magistrat der Stadt Wien hatte das Strafverfahren noch mit der Begründung eingestellt, es sei zwar die objektive Tatseite der in der Anzeige des Arbeitsinspektorats angelasteten Verwaltungsübertretungen, soweit …

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