Der Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Verfahren nach dem Telekommunikationsgesetz die Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenates Oberösterreich und des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien bestätigt. Gegenstand der Verfahren waren unerlaubte Anrufe zu Werbezwecken.
Der Gerichtshof hat die Auffassung bestätigt, dass für die Durchführung eines Anrufs zu Werbezwecken grundsätzlich die Einwilligung des Gesprächspartners einzuholen ist. Ob es sich bei dem Angerufenen um einen Konsumenten oder Unternehmer handelt, macht dabei keinen Unterschied (Zl. 2013/03/0048).
Vor vier Jahren bekam ein steirischer Arzt wegen wiederholter impfkritischer Aussagen Berufsverbot und musste seine Praxis zusperren. Jetzt kippte das Höchstgericht das Verbot. Der Mediziner klagt nun Ärztekammer und Land Steiermark auf Schadenersatz
