Statt der Disziplinaroberkommission wird ab Jänner 2014 der Bundesverwaltungsgerichtshof (richtig: das Bundesverwaltungsgericht, Anm. Red.) über Berufungen (richtig: Beschwerden) der Beamten entscheiden.
„In schweren Fällen, wenn es um Entlassungen geht, werden künftig drei Richter urteilen“, erklärt Andreas Buchta-Kadanka vom Beamtenministerium.
Prügel für die Ehefrau, Kinderpornos am Dienstcomputer, Folter an einem Schubhäftling oder Lob für Adolf Hitlers „Mein Kampf“ – das alles war bisher kein Entlassungsgrund für Beamte. Zwar wurde gegen die Betroffenen zumeist in erster Instanz die Entlassung ausgesprochen. Die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt hob diese aber zumeist wieder auf. Seit Jahren gab es deshalb Forderungen, auch von Amnesty International, diese Kommission aufzulösen. Das wird nun tatsächlich umgesetzt.
Eines der letzten umstrittenen Urteile wurde erst vor wenigen Tagen höchstgerichtlich bestätigt. Ein niederösterreichischer Revierinspektor hatte im Jahr 2008 Kinderpornos auf seinem PC daheim gespeichert. Zunächst wurde die Entlassung ausgesprochen. Doch die Disziplinaroberkommission, die intern liebevoll „Barmherzige Brüder“ genannt wird, hob diese auf.