Behörden zu Information verpflichtet

presse-logoEuropäischer Gerichtshof in Straßburg verurteilt Österreich, weil Tiroler Grundverkehrskommission sich geweigert hat, Entscheidungen zu veröffentlichen.

Österreichs Behörden müssen auskunftsfreudiger werden. Das steht schon fest, noch ehe die Koalition ein darauf gerichtetes Vorhaben umsetzt. Laut dem Regierungsprogramm sollen ja unter dem Motto „Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis“ alle Staatsorgane verfassungsgesetzlich verpflichtet werden, „Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen“. Dazu zwingt auch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR).

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