Höchstgericht: Die Modernisierer im Talar

Imer öfter liegt es an Verfassungsrichtern, für ein liberaleres Recht zu sorgen. Aber warum eigentlich? Und ist es bedenklich, wenn Richter statt Politiker Gesetze modernisieren?

von Philipp Aichinger und Ulrike Weiser (Die Presse)

„Es ist unübersehbar geworden, dass sich der Verfassungsgerichtshof immer weiter von einer politikfreien Normenprüfung entfernt und in immer höherem Maße seine rechtspolitischen und gesellschaftspolitischen Ambitionen durchzusetzen versucht.“ Sagte das einst a) Jörg Haider oder b) Heinz Fischer?

Es war Heinz Fischer, der 1992 gegen ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen wetterte. Das Zitat zeigt, dass Erkenntnisse des VfGH schon immer gesellschaftspolitisch heikel waren. Doch gerade in den vergangenen Jahren lag es an den honorigen, meist älteren Höchstrichtern, das Recht zu liberalisieren. So gab das Gericht vergangene Woche grünes Licht für die Samenspende für lesbische Paare. In den 2000er-Jahren hob der VfGH zudem eine Bestimmung im Strafrecht auf, die schwule Beziehungen mit unter 18-Jährigen kriminalisiert. Auch in den Kärntner Ortstafelstreit kam erst durch den VfGH Bewegung. Doch warum bleiben heikle politische Fragen immer öfter an den Richtern hängen? Und was sind die Konsequenzen?

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