Misshandlungen: Polizisten vor Gericht

orf-atVier Polizisten müssen sich heute vor dem Wiener Verwaltungsgericht wegen Misshandlungsvorwürfen verantworten. Sie sollen 2012 einem 36-Jährigen mehrere Knochenbrüche zugefügt und ihn dann in eine Polizeizelle gesperrt haben.

Die Vorwürfe gegen die Polizisten wiegen schwer: Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung und Quälen eines Gefangenen. Der Anwalt des 36-jährigen Mannes spricht sogar von Folter. Auslöser war vor eineinhalb Jahren eine Verkehrskontrolle. Der Mann soll dabei keinen Führerschein vorgezeigt und einen Alko-Test verweigert haben. Daraufhin ist er über die Nacht im Kommissariat Brigittenau in eine Zelle gesperrt worden.

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Verwaltungsgericht: TV-Gebühr bringt keinen Anspruch auf ORF über Satellit

StandardZweite Instanz weist Gebührenzahler ab, der keine neue Smart Card zahlen wollte

Ein Gebührenzahler ist in zweiter Instanz abgeblitzt, der keine neue Satelliten-Decoderkarte zahlen wollte, um weiter ORF-Programme aus dem All zu empfangen. Er habe keinen gesetzlichen Anspruch auf Satempfang ohne zumutbare Zusatzkosten (für die Smartcard), entschied das Bundesverwaltungsgericht in einer seiner ersten Medienentscheidungen. Der ORF habe mit dem Abschalten der alten Satkarte des Beschwerdeführers aus 2005 seinen Versorgungsauftrag nicht verletzt.

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Verwaltungsgericht entzog Tiroler ausländischen Führerschein

Wer in Österreich durch die Führerscheinprüfung rasselte, konnte dank EU-Gesetzeslücken bisher einfach in einem Nachbarland antreten. Ein Urteil des Tiroler Verwaltungsgerichts schiebt dem Geschäft mit dem Führerschein-Toruismus nun einen Riegel vor.

Bereits seit längerem floriert in Tschechien ein regelrechter Führerschein-Tourismus. Wer den Schein hierzulande nicht schafft, kann diesen einfach im benachbarten EU-Ausland „nachholen“. Wer sechs Monate bzw. 185 Tage in einem anderen EU-Land gelebt und dort seinen Führerschein gemacht hat, besitzt die Fahrerlaubnis auch für Österreich.

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Ein Stück Machtverlust

Wiener zeitung LogoStadt Wien muss das neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz sanieren. Nun soll es mehr gewählte Richter und weniger „Amtsmitglieder“ geben.

Von Ina Weber (Wiener Zeitung)

Die Bundeshauptstadt hat in der Causa Landesverwaltungsgerichtsgesetz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ihr eigenes Spiel gespielt und – ist damit ins offene Messer gelaufen. Wiens SPÖ und Grüne haben ein Gesetz beschlossen, das in einigen Punkten heikel und in einem Punkt besonders umstritten war. Die Opposition hat nun den Verfassungsgerichtshof angerufen und gewonnen. Das erst mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretene neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz muss daher saniert werden.

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Stürzenbecher: „Eher verwunderlich, dass nicht mehr aufgehoben worden ist“

StandardNach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz repariert. VP und FP haben mögliche politische Einflussnahme vermutet und erfolgreich das Höchstgericht angerufen

David Krutzler (Der Standard)

Das Wiener Landesverwaltungsgerichtsgesetz musste repariert werden, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile der Regelung als nicht verfassungskonform aufgehoben hatte. In der nächsten Landtagssitzung am 25. März soll der von Rot und Grün adaptierte Passus beschlossen werden, wie der stellvertretende SP-Klubvorsitzende Kurt Stürzenbecher am Dienstag vor Journalisten mitteilte.

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Halteverbot? Nachschauen kein Muss

Der Verwaltungsgerichtshof betont: Autofahrer müssen auch im „urbanen Bereich“ nicht regelmäßig kontrollieren, ob ihr Auto dort stehen bleiben darf, wo sie es abgestellt haben.  Benedikt Kommenda (Die Presse) Manche Gerüchte entwickeln eine erstaunliche Hartnäckigkeit. Zum Beispiel dieses: Autofahrer, die ihr Fahrzeug in einer Stadt erlaubtermaßen abgestellt haben, müssen regelmäßig nachschauen, ob es dort auch bleiben …

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Zu geringe Entlohnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Asylgerichtshofes

Die personelle Unterdotierung des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) führte unter Innenminister Strasser vor rund 10 Jahren zu einem immer größer werdenden Rückstau offener Asylverfahren. Da das Innenministerium keine weiteren Richterplanposten bewilligen wollte, griff man auf das Modell der wissenschaftlichen Mitarbeiter, welches sich bereits beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gewährt hatte, zurück. Allerdings wurde ein Großteil der dafür …

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OGH: Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz durch die (versehentliche) Veröffentlichung von gerichtlichen Verfahrensdaten

In einem Anlegerprozess vor dem Landesgericht Wr. Neustadt hatte das Gericht versehentlich die Namen der Parteien, der Parteienvertreter, die Streitwerte und die Aktenzahl im Internet veröffentlicht.

Der OGH hatte über diesen Sachverhalt im Rahmen einer gem. § 85 GOG erhoben Beschwerde zu entscheiden. Gemäß § 85 Abs. 1 des Gerichtsorganisationsgesetzes kann, wer durch ein Organ der Gerichtsbarkeit in Ausübung dessen Tätigkeit in seinen in § 83 GOG bezeichneten Rechten (Datenschutz in Gerichtsangelegenheiten) verletzt wurde, dem Bund gegenüber die Feststellung dieser Verletzung begehren.

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OGH: Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellbevollmächtigten an Parteien in EU-Mitgliedstaaten ist unionsrechtswidrig

OGHGemäß § 10 des Zustellgesetzes kann Parteien und Beteiligten, die über keine inländische Abgabestelle verfügen, von der Behörde aufgetragen werden, einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.

Kommt die Partei bzw. der Beteiligte diesem Auftrag nicht fristgerecht nach, kann die Zustellung ohne Zustellnachweis durch Übersendung der Dokumente an eine der Behörde bekannte Zustelladresse erfolgen.

Bisher hatte der Oberste Gerichtshof die Ausfassung vertreten, dass § 10 des Zustellgesetzes nicht gegen EU-Recht verstößt (OGH 28.07.2004 7 Ob 135/04k). In seiner Entscheidung vom 27.11.2013, 2 Ob 156/13z, kommt der Gerichtshof nunmehr zu dem Schluss, dass der Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellbevollmächtigten an Parteien in einem EU-Mitgliedstaaten unionsrechtswidrig ist.

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Millionen-Nachzahlung bei Gehältern

orf-atFast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.

Das Land Salzburg muss den Mitarbeitern der Landeskliniken und hunderten weiteren Landesbediensteten 32 Millionen Euro an Gehältern nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht in Absprache mit dem europäischen Gerichtshof entschieden. Aber das betrifft nicht nur Salzburg, sondern wohl das gesamte Bundesgebiet. So gesehen wird das Urteil wohl richtungsweisend sein für den gesamten öffentlichen Dienst, also für Bund, Länder und Gemeinden.

Das Land Salzburg kommt finanziell nicht und nicht zur Ruhe: Jüngster Fall ist ein Urteil des Arbeitsgerichts. Dieses hat nun entschieden, dass den Mitarbeitern der Landeskliniken ihre Vordienstzeiten zu 100 Prozent anzurechnen sind. Das ist bis jetzt nur zu 60 Prozent geschehen. Davon betroffen sind nicht nur 3.500 Spitals-Angestellte, sondern auch Hunderte Mitarbeiter im normalen Landesdienst. Die Kosten für die Nachzahlungen betragen rund 32 Millionen Euro.

Betriebsrat und Ärztekammer haben das Land geklagt

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