Wer in Österreich durch die Führerscheinprüfung rasselte, konnte dank EU-Gesetzeslücken bisher einfach in einem Nachbarland antreten. Ein Urteil des Tiroler Verwaltungsgerichts schiebt dem Geschäft mit dem Führerschein-Toruismus nun einen Riegel vor.
Bereits seit längerem floriert in Tschechien ein regelrechter Führerschein-Tourismus. Wer den Schein hierzulande nicht schafft, kann diesen einfach im benachbarten EU-Ausland „nachholen“. Wer sechs Monate bzw. 185 Tage in einem anderen EU-Land gelebt und dort seinen Führerschein gemacht hat, besitzt die Fahrerlaubnis auch für Österreich.
Gemäß § 10 des Zustellgesetzes kann Parteien und Beteiligten, die über keine inländische Abgabestelle verfügen, von der Behörde aufgetragen werden, einen (inländischen) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.
Fast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.