EuGH verordnet Österreichs Apotheken mehr Wettbewerb

StandardDie strengen Regeln für die Errichtung neuer Apotheken in ländlichen Regionen könnten eine Unterversorgung verursachen, so der Gerichtshof

Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich wegen seiner Regeln zur Eröffnung neuer Apotheken verurteilt. Die österreichische Gesetzeslage besagt, dass eine Apotheke zumindest ein Versorgungspotenzial von 5.500 Personen erreichen muss. Der EuGH sieht dabei aber in manchen ländlichen Regionen die Versorgungssicherheit gefährdert.

„Die in Österreich bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen Kriterien sind nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar“, heißt es in dem Urteil vom Donnerstag. Dies bedeutet de facto künftig mehr Konkurrenz für die Apotheken. Der EuGH erklärt dazu, dass die Niederlassungsfreiheit einer Regelung entgegensteht, die es den zuständigen Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit von der starren Zahl der weiterhin zu versorgenden Personen abzuweichen.

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