Die Tierrechtler vom Verein gegen Tierfabriken konnten das Verfahren kaum gewinnen Kommentar | Michael Möseneder (Der Standard) Die Theorie, dass Justiz und Polizei einander gerne decken, zieht in diesem konkreten Fall wohl nicht. Wolfgang Helm, der den Durand-Einsatz nun für zulässig erklärt hat, gilt als eher kritischer Geist: Im Fall Cheibani W., der bei einem …
Archivbild: Prozess in Wiener Neustadt / Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER
Eine verdeckte Ermittlerin war beim Verein gegen Tierfabriken tätig. Das Verwaltungsgericht Wien sagt nun, dass ihr Einsatz rechtens war, sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging.
(DiePresse.com)
Dass auf die Tierschützer, die in Wiener Neustadt in einem aufsehenerregenden Verfahren vor Gericht standen, eine verdeckte Ermittlerin angesetzt wurde, war – sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging – zulässig. Das hat nun das Wiener Verwaltungsgericht entschieden.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 11. März 2014, B 40-41/2014, die amtswegige Prüfung des § 83 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 idF des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013 eingeleitet. Der Verfassungsgerichtshof geht in diesem Prüfungsbeschluss vorläufig davon aus, dass es mit der rechtlichen Einordnung der Erkenntnisbeschwerde in das Rechtsschutzsystem der Bundesverfassung nicht vereinbar sein dürfte, wenn der …
Ein weiterer OGH-Senat sieht umstrittene Gutachterregelung verfassungskonform. Der elfte Senat verneinte nicht bloß eine Befangenheit des Gutachters, sondern auch das verfassungsrechtliche Problem (faires Verfahren), wie es am deutlichsten Präsident Ratz gesehen hatte. Die Richter verwiesen unter anderem auf die Verpflichtung des Sachverständigen zur Objektivität, die organisatorische Trennung von der Staatsanwaltschaft und die Möglichkeit des Beschuldigten, …
Das neue Verfahrensgesetz für die Verwaltungsgerichte (VwGVG) enthält in § 13 Abs. 1 den Grundsatz, das Beschwerden gegen Bescheide aufschiebende Wirkung zukommt.
Nur ausnahmsweise, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien der vorzeitige Vollzug des angefochtenen Bescheides oder die Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung wegen Gefahr im Verzug dringend geboten ist, kann die Behörde die aufschiebende Wirkung mit Bescheid ausschließen.
Mit 1. Jänner 2014 wurde die Bestimmung des § 56 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) wirksam, die diesen Grundsatz ins Gegenteil verkehrte: Nach Abs. 3 dieser Bestimmung hatten Beschwerden gegen Bescheide einer Geschäftsstelle und Vorlageanträge keine aufschiebende Wirkung, diese konnte nur ausnahmsweise zuerkannt werden.
Der VfGH hat diese Bestimmung in seiner Entscheidung Zl G 74/2014 ua vom 02.12.2014 auf Antrag des Bundesverwaltungsverwaltungsgerichts aufgehoben.
Die richterliche Unabhängigkeit ist das höchste Gut der Justiz. Niemand Geringerer als der Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), Eckart Ratz, soll sie untergraben haben.
Wer das behauptet? Der Disziplinarsenat des OGH (Ds25/13) unter Vorsitz der Vizepräsidentin Ilse Huber. In der Justiz ist Feuer am Dach.
Angelpunkt ist eine vor allem unter Anwälten kritisierte Praxis: Der Staatsanwalt wählt als Leiter des Ermittlungsverfahrens einen ihm genehmen Sachverständigen aus und gibt ein Gutachten in Auftrag, auf welches er seine Anklage aufbaut; den selben Sachverständigen nimmt er dann in den Prozess mit. Der Strafverteidiger kann keinen Gegengutachter positionieren.
OGH-Präsident Ratz hält das seit 2010 (im Kommentar zur Strafprozessordnung 2008 äußerte er noch keine Skepsis) für verfassungsrechtlich bedenklich. Mehrere seiner 16 Strafrichter, konkret vier von fünf Strafsenaten, sehen das allerdings anders.
Der Prozess am Verwaltungsgericht Wien um Misshandlungsvorwürfe gegen fünf Polizeibeamte hat am Donnerstag damit geendet, dass die Landespolizeidirektion Wien teilweise schuldig gesprochen worden ist.
Nach einer Verkehrskontrolle waren bei einem Lenker acht Knochenbrüche diagnostiziert worden.
Vier Polizisten müssen sich heute vor dem Wiener Verwaltungsgericht wegen Misshandlungsvorwürfen verantworten. Sie sollen 2012 einem 36-Jährigen mehrere Knochenbrüche zugefügt und ihn dann in eine Polizeizelle gesperrt haben.
Die Vorwürfe gegen die Polizisten wiegen schwer: Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung und Quälen eines Gefangenen. Der Anwalt des 36-jährigen Mannes spricht sogar von Folter. Auslöser war vor eineinhalb Jahren eine Verkehrskontrolle. Der Mann soll dabei keinen Führerschein vorgezeigt und einen Alko-Test verweigert haben. Daraufhin ist er über die Nacht im Kommissariat Brigittenau in eine Zelle gesperrt worden.
Zweite Instanz weist Gebührenzahler ab, der keine neue Smart Card zahlen wollte
Ein Gebührenzahler ist in zweiter Instanz abgeblitzt, der keine neue Satelliten-Decoderkarte zahlen wollte, um weiter ORF-Programme aus dem All zu empfangen. Er habe keinen gesetzlichen Anspruch auf Satempfang ohne zumutbare Zusatzkosten (für die Smartcard), entschied das Bundesverwaltungsgericht in einer seiner ersten Medienentscheidungen. Der ORF habe mit dem Abschalten der alten Satkarte des Beschwerdeführers aus 2005 seinen Versorgungsauftrag nicht verletzt.
Wer in Österreich durch die Führerscheinprüfung rasselte, konnte dank EU-Gesetzeslücken bisher einfach in einem Nachbarland antreten. Ein Urteil des Tiroler Verwaltungsgerichts schiebt dem Geschäft mit dem Führerschein-Toruismus nun einen Riegel vor.
Bereits seit längerem floriert in Tschechien ein regelrechter Führerschein-Tourismus. Wer den Schein hierzulande nicht schafft, kann diesen einfach im benachbarten EU-Ausland „nachholen“. Wer sechs Monate bzw. 185 Tage in einem anderen EU-Land gelebt und dort seinen Führerschein gemacht hat, besitzt die Fahrerlaubnis auch für Österreich.
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