Halteverbot? Nachschauen kein Muss

presse-logoDer Verwaltungsgerichtshof betont: Autofahrer müssen auch im „urbanen Bereich“ nicht regelmäßig kontrollieren, ob ihr Auto dort stehen bleiben darf, wo sie es abgestellt haben.

 Benedikt Kommenda (Die Presse)

Manche Gerüchte entwickeln eine erstaunliche Hartnäckigkeit. Zum Beispiel dieses: Autofahrer, die ihr Fahrzeug in einer Stadt erlaubtermaßen abgestellt haben, müssen regelmäßig nachschauen, ob es dort auch bleiben darf. Mit ausführlicher Begründung hat der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol (jetzt: Landesverwaltungsgericht Tirol) bestätigt, dass ein Innsbrucker gegen diese Verpflichtung verstoßen habe. Erst der Verwaltungsgerichtshof hat diese Rechtsansicht als unhaltbar entlarvt.

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