Verwaltungsgericht entzog Tiroler ausländischen Führerschein

Wer in Österreich durch die Führerscheinprüfung rasselte, konnte dank EU-Gesetzeslücken bisher einfach in einem Nachbarland antreten. Ein Urteil des Tiroler Verwaltungsgerichts schiebt dem Geschäft mit dem Führerschein-Toruismus nun einen Riegel vor.

Bereits seit längerem floriert in Tschechien ein regelrechter Führerschein-Tourismus. Wer den Schein hierzulande nicht schafft, kann diesen einfach im benachbarten EU-Ausland „nachholen“. Wer sechs Monate bzw. 185 Tage in einem anderen EU-Land gelebt und dort seinen Führerschein gemacht hat, besitzt die Fahrerlaubnis auch für Österreich.

Dieses EU-Gesetz nutzten findige Geschäftemacher aus und vermieteten Zimmer in Tschechien an Führerscheinprüflinge, damit diese dort einen Wohnsitz anmelden und dort die Prüfung absolvieren konnten.

Durch das Verwaltungsgericht Tirol wurde eine Entziehung nun in einem Urteil bestätigt. Der Wohnsitz in Tschechien sei rein fiktiv. Sollte er weitere Führerscheine aus anderen EU-Ländern besitzen, werden diese ihm ebenfalls abgenommen.

Der Bericht auf heute.at ...

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