Ein Stück Machtverlust

Wiener zeitung LogoStadt Wien muss das neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz sanieren. Nun soll es mehr gewählte Richter und weniger „Amtsmitglieder“ geben.

Von Ina Weber (Wiener Zeitung)

Die Bundeshauptstadt hat in der Causa Landesverwaltungsgerichtsgesetz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ihr eigenes Spiel gespielt und – ist damit ins offene Messer gelaufen. Wiens SPÖ und Grüne haben ein Gesetz beschlossen, das in einigen Punkten heikel und in einem Punkt besonders umstritten war. Die Opposition hat nun den Verfassungsgerichtshof angerufen und gewonnen. Das erst mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretene neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz muss daher saniert werden.

Leicht dürfte es der Stadtregierung nicht fallen, ein Stück Macht aufzugeben. Denn jener Punkt zu der Zahl der gewählten Mitglieder im Geschäftsverteilungsausschuss sah vor, dass der Präsident, der Vizepräsident – beide von der Landesregierung bestellt – lediglich zwei weiteren auf Vorschlag gewählten Richtern gegenübersteht. Bei Stimmengleichheit hätte der Präsident die Entscheidungsgewalt.

Da dieser von der Politik bestimmt wird, waren Befürchtungen der politischen Einflussnahme auf die Frage, welcher Richter welches Verfahren zugeteilt bekommt, laut geworden. Der Verfassungsgerichtshof hat diesen Umstand auch als nicht verfassungskonform eingeschätzt: Die Zahl der gewählten Mitglieder im Geschäftsverteilungsausschuss müsse größer sein als jene der „Amtsmitglieder“, heißt es dort. Der Geschäftsverteilungsausschuss muss demnach, so wie in allen anderen Bundesländern von vornherein, mindestens drei statt bisher zwei gewählte Mitglieder haben.

Auf die Frage, warum SPÖ und Grüne nicht auch gleich mindestens drei statt zwei Richter ins Gesetz genommen hat, wusste der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Kurt Stürzenbecher keine Antwort. „Mir gefällt die neue Version auch viel besser.“ „Was der Verfassungsgerichtshof sagt, ist umzusetzen“, sagt er. Mit der Sanierung sei das Gesetz nun „noch unabhängiger“. Auch die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Monika Vana, sieht „die Unabhängigkeit jetzt noch stärker gewährleistet“.

Für die ÖVP Wien ist mit der Sanierung der „gröbste Missstand beseitigt“, sagt der stellvertretende Klubdirektor Lukas Kandlhofer zur „Wiener Zeitung“. Immerhin bestimme der Geschäftsverteilungsausschuss, welcher Richter für welchen Fall zuständig ist. Die ÖVP will bei der Anpassung des Gesetzes beim Landtag am 25. März zustimmen. Allerdings räumt Kandlhofer ein, dass sie nicht ausschließen, danach noch einmal den Verfassungsgerichtshof anzurufen. „Die Verwaltungskräfte sind für ein Jahr eingestellt, die Richter müssen sich ihre Talare selbst zahlen und die Frage der Rechtspfleger ist noch offen“, nennt er Gründe. Die Kompetenzen der Rechtspfleger gehen der ÖVP zu weit. Das Gesetz sieht vor, dass diese „in minderschweren Fällen Verfahren selbständig unter Fachaufsicht der Richter führen“ dürfen. Dagegen hatte der Verfassungsgerichtshof allerdings nichts einzuwenden. Auch dürfe das Wiener Landesgesetz vom Bundesgesetz abweichen.

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