Schwierig ist das Spannungsfeld von interner Revision und Compliance zum Arbeitnehmerdatenschutz: Wie kann ein Unternehmen überwachen und untersuchen, ohne Datenschutz- und Arbeitsverfassungsrechte der Mitarbeiter zu gefährden?
Von Rainer Knyrim (Die Presse)
Vier knappe Sätze im Arbeitsverfassungsrecht zur Arbeitnehmerdatenverarbeitung stammen aus den 1970er- und 1980er-Jahren und geben vielfach keine Antworten auf aktuelle Fragen der Datenverarbeitungstechnologie.
Drei Jahrzehnte später zeigt sich laufend der Bedarf an detaillierteren und aktuelleren Regelungen: In Unternehmen wirft die innerbetriebliche und konzerninterne EDV täglich Datenschutzfragen auf, die in Bezug auf Arbeitnehmerdatenverarbeitung oft in komplexer Weise mit arbeitsverfassungsrechtlichen Fragen verwoben sind.