Stürzenbecher: „Eher verwunderlich, dass nicht mehr aufgehoben worden ist“

StandardNach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz repariert. VP und FP haben mögliche politische Einflussnahme vermutet und erfolgreich das Höchstgericht angerufen

David Krutzler (Der Standard)

Das Wiener Landesverwaltungsgerichtsgesetz musste repariert werden, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile der Regelung als nicht verfassungskonform aufgehoben hatte. In der nächsten Landtagssitzung am 25. März soll der von Rot und Grün adaptierte Passus beschlossen werden, wie der stellvertretende SP-Klubvorsitzende Kurt Stürzenbecher am Dienstag vor Journalisten mitteilte.

Der Präsident hatte das letzte Wort

Konkret geht es um den Geschäftsverteilungsausschuss, der die Verfahren den insgesamt 83 Richtern zuteilt: Bisher bestand dieser aus vier Richtern, wovon zwei Personen von der Vollversammlung gewählt wurden. Der Präsident und der Vizepräsident wurden von der rot-grünen Landesregierung bestellt. Bei einer Pattstellung der Entscheidung hatte im Endeffekt der Präsident das letzte Wort.

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Geschäftsverteilung unabhängiger

„Es hat die Befürchtung gegeben, dass die Stadtregierung Einfluss nehmen kann“, sagt Stürzenbecher. „Wenn man so will, ist mit diesem Urteil die Geschäftsverteilung noch unabhängiger geworden. Unser Ziel war es, die Vorgaben des Höchstgerichtes so schnell als möglich zu sanieren.“

„Bei einem derart umfassenden Gesetz ist es eher verwunderlich, dass nicht mehr aufgehoben worden ist.“ Kritik, dass erst ein Spruch des VfGH die Gesetzesreparatur möglich machte, obwohl VP und FP bereits im März 2013 – noch vor Inkrafttreten des neuen Wiener Verwaltungsgerichtes – auf Mängel aufmerksam machten, wehrte Stürzenbecher ab. „Als Blau-Schwarz im Bund regierte, wurden Gesetze im Wochentakt aufgehoben.“

Rechtspfleger bestätigt

Das System der Rechtspfleger im Wiener Landesverwaltungsgericht, die laut Stürzenbecher „einfachere Verfahren“ selbstständig unter Fachaufsicht der Richter führen können, wurde hingegen vom VfGH bestätigt. VP und FP sahen deren Kompetenzen zu weit gehen. Laut SP-Klubjuristin Karin Tomanek-Ambrozy gibt es rund 22.000 Geschäftsfälle pro Jahr, wovon 17.000 von Richtern und 5000 von Rechtspflegern erledigt werden.

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