Gerichtschef als Alkolenker: Doppelte Strafe

Ein Landesgerichtspräsident, der mit 1,08 Promille am Steuer einen Unfall mit Sachschaden verursacht, Fahrerflucht begeht und mit einem „Nachtrunk“ die Ermittlungen erschwert, „beeinträchtigt das Vertrauen in die richterliche Berufsausübung gravierend“ Mit dieser Begründung hat der Oberste Gerichtshof eine vom OLG Graz verhängte Geldstrafe gegen einen Gerichtspräsidenten aus einem anderen Sprengel von einem auf zwei Monate …

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Verfassungsgerichtshof hält Bedenken gegen § 13 AVG nicht weiter aufrecht

vfghlogoDas Gericht hatte in einem vom UVS Steiermark geführten Verfahren mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 die amtswegige Prüfung des § 13 Abs. 2 letzter Satz AVG bzw. des § 13 Abs. 5 AVG eingeleitet.

In seinem Prüfungsbeschluss hatte der VfGH unter anderem Bedenken, dass diese Bestimmungen gegen den Gleichheitssatz verstoßen könnten, weil keine sachliche Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung von in Papierform einerseits und in elektronischer Form andererseits eingebrachten schriftlichen Anbringen erkennbar sei.

In seinem Erkenntnis vom 3. 3. 2014, G 106/2013, hat der Verfassungsgerichtshof nun festgestellt, dass es nicht unsachlich ist, wenn der Gesetzgeber diese Unterscheidung trifft.

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Polizeieinsatz gegen Obdachlose im Stadtpark: Beschwerde abgewiesen

StandardBetroffene schilderten rüden Umgangston: „Packt eure Sachen und verschwindet“ – Androhen einer Anzeige wegen Kampierverordnung nicht als unangemessenes Vorgehen gewertet

Wien – Eine Maßnahmenbeschwerde nach einer Amtshandlung gegen Obdachlose im Wiener Stadtpark ist am Donnerstag durch das Wiener Verwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen worden. Das Androhen einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Kampierverordnung sei keine unangemessene Maßnahme gewesen, hieß es.

Richter Wolfgang Helm sagte nach dem Prozess, er habe zwar Verständnis dafür, dass der Beschwerdeführer den Einsatz der Polizei im Stadtpark am 5. Oktober 2013 als Wegweisung empfunden habe, nachdem er zwei Jahre dort geduldet wurde. Doch sei für ihn weder eine Wegweisung nachweisbar gewesen, noch eine zwangsweise Durchsetzung der Kampierverordnung.

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Höchstgericht stellt klar: Freisprecheinrichtung auch dann Pflicht, wenn das Auto gerade verkehrsbedingt steht.

Bild: (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
Bild: (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)

 Eine originelle Begründung, warum er ohne Freisprecheinrichtung telefoniere, hatte ein Autofahrer parat, der mitten auf einer Kreuzung mit Handy am Steuer erwischt wurde: Er habe nicht während des Fahrens telefoniert, sondern lediglich im stillstehenden Fahrzeug.

Von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Ihn zu bestrafen sei daher rechtswidrig. Mit dieser seiner Rechtsmeinung kämpfte sich der Mann zur Abwehr einer 55-Euro-Geldstrafe (oder 18 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) bis zum Verwaltungsgerichtshof durch. Doch das Höchstgericht belehrte ihn eines Besseren: Sein Telefonat sei unter das gesetzliche Verbot gefallen, die Bestrafung rechtmäßig.

„Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten“, heißt es im Kraftfahrgesetz (§ 102/3 5. Satz). Der Mann aber habe, so der UVS, weder seine Fahrt noch das Fahren unterbrochen, als er mitten im Kreuzungsbereich stehengeblieben sei, um in Ruhe zu telefonieren. Er habe sich im fließenden Verkehr befunden und jederzeit damit rechnen müssen, das Auto steuern zu müssen: um auszuweichen, weiterzufahren oder einen geeigneten Platz zum Telefonieren anzusteuern.

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EuGH: Glückspielkonzession nur bei Spielerschutz und Kriminalitätsbekämpfung

StandardDas Verwaltungsgericht Oberösterreich hatte zur Vereinbarkeit des österreichischen Glückspielgesetzes mit  EU-Recht eine Vorabanfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)  gestellt .

Das Verwaltungsgericht vertrat die Auffassung, die Beschränkungen im Glückspielgesetz dienten nur dem Zweck der Einnahmenerzielung nicht aber  der Kriminalitätsbekämpfung und dem Spielerschutz.  Der Europäische Gerichtshof habe aber bereits entschieden, dass die Erzielung von Staatseinnahmen eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht rechtfertigen kann.

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Überlegungen der Exekutive sind keine Gesetzgebungsakte

presse-logoDer VwGH wies eine Amtsbeschwerde des Finanzamts Linz gegen die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) ab

Es ging um die Interpretation des Begriffes „Zinsen“ als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung von Beteiligungen. Der UFS hatte ihn weit interpretiert und darunter auch Geldbeschaffungskosten verstanden, wie zum Beispiel eine Bereitstellungsgebühr. Das Finanzamt wollte das nicht hinnehmen und erhob Beschwerde an den VwGH. Begründung: Das Ministerium habe im Entwurf des Gesetzes noch von „Kosten der Fremdfinanzierung“ gesprochen, und dies sei in der Regierungsvorlage bewusst durch den engeren Begriff „Zinsen“ ersetzt worden.

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Schülerin darf mit Gesichtsschleier nicht zum Unterricht

Braut mit Bart - Mann setzt Scheidung durchDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22. April 2014 entschieden, dass das Verbot, während des Unterrichts an einer Berufsoberschule einen gesichtsverhüllenden Schleier zu tragen, das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise begrenzt.

Die Antragstellerin, eine Schülerin muslimischen Glaubens, war mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 in die Vorklasse der staatlichen Berufsoberschule aufgenommen worden. Ihre Aufnahme wurde widerrufen, nachdem sie sich geweigert hatte, ohne eine gesichtsverhüllende Verschleierung durch das Tragen eines Niqabs am Unterricht teilzunehmen.

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Schwarzarbeit macht Vertrag ungültig – in Deutschland

Bereits im vergangenen Sommer hatte der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass in jenen Fällen, in denen der gesamte Werklohn schwarz gezahlt werde, der zugrundeliegende Vertrag nichtig ist. Das Gericht stützte dieses Urteil auf das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung: Das darin enthaltene Verbot führe jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer …

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Mangelnde Schuldeinsicht darf keinen Einfluss aufs Urteil haben

Bei der Frage, ob sich ein Straftäter bewähren darf, kann sich alleredings ein stures Beharren auf der vermeintlichen Schuldlosigkeit sehr wohl negativ auswirken. Es geht dabei um die Prognose des künftigen (Wohl-) Verhaltens Österreichs Strafrichter bekommen dieser Tage Post vom Justizminister. Wolfgang Brandstetter weist in einem Erlass auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) hin, …

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VfGH sichert Demofreiheit: „Autofreier Tag“ am Ring muss erlaubt sein“

Bild: (c) Michaela Bruckberger
Bild: (c) Michaela Bruckberger

Höchstgericht hebt das Verbot einer Radler-Demonstration als verfassungswidrig auf: Polizei und Innenministerium haben Gefahr für öffentliche Sicherheit und öffentliches Wohl überbewertet.

Die Demo hatte 2011 aber ohnehin stattgefunden.

Benedikt Kommenda (DiePresse.com)

Ein „autofreier Tag“ auf der Wiener Ringstraße muss möglich sein. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in zweiter Instanz bestätigtes Verbot einer solchen Demonstration als verfassungswidrig aufgehoben. Die Radfahrer hatten sich von der polizeilichen Untersagung im Jahr 2011 zwar ohnehin nicht beeindrucken lassen und die Kundgebung auf einem Teil der Straße um die Innenstadt durchgeführt; das Höchstgericht gibt der „Interessensgemeinschaft Fahrrad“ als Veranstalterin nun aber auch in aller Form Recht: Polizei und Innenministerium hatten die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl überbewertet, die Begründung des Verbots war für den VfGH „nicht nachvollziehbar“.

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