Ein Landesgerichtspräsident, der mit 1,08 Promille am Steuer einen Unfall mit Sachschaden verursacht, Fahrerflucht begeht und mit einem „Nachtrunk“ die Ermittlungen erschwert, „beeinträchtigt das Vertrauen in die richterliche Berufsausübung gravierend“
Mit dieser Begründung hat der Oberste Gerichtshof eine vom OLG Graz verhängte Geldstrafe gegen einen Gerichtspräsidenten aus einem anderen Sprengel von einem auf zwei Monate verdoppelt. Vor allem aus Gründen der Generalprävention, also der öffentlichen Abschreckungswirkung, müsse der Vorfall disziplinarrechtlich effektiv geahndet werden, so der OGH (Ds 27/13).