Polizeieinsatz gegen Obdachlose im Stadtpark: Beschwerde abgewiesen

StandardBetroffene schilderten rüden Umgangston: „Packt eure Sachen und verschwindet“ – Androhen einer Anzeige wegen Kampierverordnung nicht als unangemessenes Vorgehen gewertet

Wien – Eine Maßnahmenbeschwerde nach einer Amtshandlung gegen Obdachlose im Wiener Stadtpark ist am Donnerstag durch das Wiener Verwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen worden. Das Androhen einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Kampierverordnung sei keine unangemessene Maßnahme gewesen, hieß es.

Richter Wolfgang Helm sagte nach dem Prozess, er habe zwar Verständnis dafür, dass der Beschwerdeführer den Einsatz der Polizei im Stadtpark am 5. Oktober 2013 als Wegweisung empfunden habe, nachdem er zwei Jahre dort geduldet wurde. Doch sei für ihn weder eine Wegweisung nachweisbar gewesen, noch eine zwangsweise Durchsetzung der Kampierverordnung.

Unmissverständliche Aufforderung

Für den Richter war für die Obdachlosen kein Zeitdruck gegeben, da sie zwar „widerwillig, aber nicht gegen ihren Willen“ diverse Gegenstände und Abfall der MA 48 ausgehändigt hätten. Zuvor waren am späten Abend Polizeibeamte beim Obdachlosen-Lager aufmarschiert. Wie einer der Betroffenen heute in der Verhandlung versicherte, war die dabei geäußerte Aufforderung unmissverständlich: „So meine Herren, packt eure Sachen und verschwindet. Was ihr tragen könnt, das tragt, der Rest wird entsorgt“, soll diese gelautet haben. Er habe dem Begehr allerdings nicht nachkommen können, wie er in der heutigen Verhandlung ausführte.

Denn er habe aufgrund einer Fußverletzung auf Krücken gehen müssen: „Die hab ich den Polizisten gezeigt, aber die haben nur gemeint, ich soll doch einen Freund bitten, ob er mir was tragt.“ Vieles habe er jedoch zurücklassen müssen. In Säcken unter der Bank sei seine Kleidung gelagert gewesen, kein Müll, schwor der Mann, der über einen Zeitraum von rund zwei Jahren immer wieder im Stadtpark nächtigte. Weder die Polizei noch später die MA 48 habe sich die Sachen angesehen.
Kein hoheitlicher Akt

Das entspreche nicht den Tatsachen, beteuerte der damalige Einsatzleiter der Polizei heute im Zeugenstand. Man habe sehr wohl auch in den Säcken nachgeschaut und nur Abfälle entsorgen lassen. Solche soll es rund um die Bänke nicht wenig gegeben haben: „Der Verschmutzungsgrad war ein Wahnsinn.“ Die Polizisten hatten im Zeugenstand versichert, dass es längere Gespräche mit den Obdachlosen gegeben habe – und jenem mit der Fußverletzung auch angeboten worden sei, eine Rettung zu holen, was dieser abgelehnt habe.

Zuletzt war auch die Beschwerde gegen die MA 48 nicht erfolgreich. Müll einsammeln ist laut Verwaltungsgericht nämlich nicht als hoheitlicher Akt zu werten, gegen den mit einer Maßnahmenbeschwerde vorgegangen werden könnte, berichtete ein Vertreter der MA 48 der APA.

Man nehme das Urteil zur Kenntnis, kommentierte Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien, die heutige Entscheidung. Inzwischen sei die Kommunikation zwischen der Stadt, den Blaulichtorganisationen und den NGOs verbessert worden, sodass etwa Sozialarbeiter hinzugezogen werden. Zwei Männer, jeweils Beschwerdeeinbringer, konnten im Laufe der letzten Monate zudem das Leben als Obdachlose hinter sich lassen.

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