Im ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras in Deutschland haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht Ansbach erklärte den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.
Dem Prozess lag eine Klage eines Autofahrers gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zugrunde. Die Behörde hatte dem Mann untersagt, eine „Dashcam“ (das sind Kameras, die im Auto fix montiert sind und die automatisch filmen) zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Dagegen hatte dieser geklagt.
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