Die geplante Hochspannungsleitung vom Gailtal nach Friaul durch den Kronhofgraben darf nicht gebaut werden.
Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag des italienischen Projektwerbers ab. Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei negativ ausgegangen.
Auf italienischer Seite wurde die Hochspannungsleitung mit Umweltauflagen genehmigt. In Österreich war die Umweltverträglichkeitsprüfung negativ – mehr dazu in Weiter Proteste gegen Stromautobahn. „Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Charakters des Landschaftsraumes Kronhofgraben sei höher zu bewerten, als die anderen ins Treffen geführten öffentlichen Interessen an der Errichtung der Leitung“ – so begründet das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung.