Höchstrichter üben scharfe Kritik an Bestimmungen und heben Datensammeln mit sofortiger Wirkung auf
Fabian Schmid, Markus Sulzbacher (Der Standard)
Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitagvormittag die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt. Damit wird zumindest ein Kapitel im jahrelangen Streit um den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten beendet. Die Vorratsdatenspeicherung darf ab sofort nicht mehr angewandt werden.
„Nicht verhältnismäßig“