Die Frage, unter welchen Voraussetzungen EU-Bürgern, die sich in Österreich aufhalten, die Arbeitnehmereigenschaft (Erwerbstätigeneigenschaft) erhalten bleibt bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht erworben werden kann, ist vor allem im Aufenthalts- und Fremdenrecht, aber auch im Mindestsicherungsverfahren von Bedeutung.
Der Europäische Gerichtshof hat nun in zwei aktuellen Entscheidungen Auslegungen der Unionsbürgerrichtlinie (2004/38/EG) vorgenommen.