Deutschland: Apotheken dürfen für Kunden billigere Medikamente aus dem EU-Ausland beziehen

ApothekeDas deutsche Bundesverwaltungsgericht hat den grenzüberschreitenden Arzneimittelbezug durch deutsche Apotheken für zulässig erklärt.

Auf Bestellung ihrer Kunden können deutsche Apotheken (billigere) Arzneimittel nunmehr von einer Apotheke im EU-Ausland beziehen und mit Rechnung der ausländischen Apotheke an die Kunden in Deutschland abgeben.


Dem Verfahren lag der Fall zugrunde, dass eine deutsche Apotheke einen Dienstleistungsservice anbot, mit dem Arzneimittel zu günstigeren Preisen bei einer Apotheke in Budapest bestellt und in der Apotheke in Deutschland abgeholt werden konnten.

Die zuständige Behörde untersagte der deutschen Apotheke verschiedene Modalitäten ihres Bestell- und Abholservices. Unter anderem wurde ihr verboten, verschreibungspflichtige Arzneimittel abweichend von den Preisvorgaben nach der Arzneimittelpreisverordnung in den Verkehr zu bringen (Nr. 1 des Bescheids). Darüber hinaus wurde ihr untersagt, die aus Ungarn bezogenen Medikamente in ihrer Apotheke mit Rechnung der Europa Apotheke abzugeben (Nr. 2).

Das Gesundheitsministerium hatte im Verfahren die Auffassung vertreten, dieses Geschäftsmodell gehe über den normalen Apothekenbetrieb hinaus, weil der Bezug von Arzneimitteln über eine ausländische Apotheke und die Abgabe auf fremde Rechnung – anders als der eigenständige Import von Arzneimitteln – in Deutschland nicht üblich seien.

Hier das Urteil im Wortlaut lesen…

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