In den vergangenen Jahren hatten mehrere deutsche Verwaltungsgerichte geplante Dublin-Rücktransporte von Flüchtlingen nach Griechenland, Italien und Ungarn gestoppt.
Der Grund war, dass diese Länder ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr hinreichend nachkamen.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte wiederholt eine angemessene Betreuung von Kindern und Familien, da sonst eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Jetzt hat auch der österreichische Verwaltungsgerichtshof eine Abschiebung von Kindern und kranken Personen nach Ungarn als unzulässig erklärt, weil diese in Ungarn nicht ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt würden.