
Nach dem „Dublin-System“ kann ein Antragsteller in den Mitgliedstaat überstellt werden, der für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist.
Im Fall einer mehrköpfigen afghanischen Familie, die ursprünglich in Bulgarien Asyl beantragt hatte und dann nach Österreich gekommen war, hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Behörde vor einer „Dublin-Überstellung“ eine genaue Prüfung vornehmen muss, was auf die schwangere Kindesmutter und ihre minderjährigen Kinder in Bulgarien zukommt. Die Länderfeststellungen zu Bulgarien würden kein eindeutig positives Bild ergeben, sodass eine Überstellung nach Bulgarien nicht vor vornherein menschenrechtlich undenklich sei (Ra 2017/18/0036 vom 30.08.2017).

Zum ersten Mal hat Neuseeland im Jahr 2014 ein Ehepaar und seine zwei Kinder aus dem Pazifik-Inselstaat Tuvalu (zwischen Hawaii und Australien gelegen) als
Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden, dass auch Verwaltungsgerichte verpflichtet sind, gesetzwidrig kundgemachte Verordnungen anzuwenden. Hat ein Verwaltungsgericht Bedenken gegen die rechtmäßige Kundmachung einer Verordnung, hat deren Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof zu erfolgen. Bis zur Aufhebung der Verordnung durch den VfGH ist diese für jedermann verbindlich (VfGH 28.06.2017, V 4/2017).

Nach vielen Beschwerden lässt das Landesverwaltungsgericht die Verfassungsrichter Deckelung und geringere Bezüge für Flüchtlinge prüfen. Dem STANDARD liegt ein Bescheid vor