Ärzte-Bewertungsportal muss Daten löschen

DPA

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit

Neben Gastronomen oder Hoteliers sind auch Ärzte längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland gibt es mit  „richterscore.de“  auch für Richter ein Bewertungsportal.

Eine Ärztin in Deutschland wollte nicht mehr im Ärztebewertungsportal „Jameda“ auftauchen. Sie fühlte sich durch Werbung für Kollegen benachteiligt.  Nach der deutschen Rechtsprechung mussten es Ärzte aber wegen des öffentlichen Interesses und im Sinne der freien Arztwahl hinnehmen, dass sie in solchen Portalen auftauchen und dort – unter Einhaltung bestimmter Standards – von Patienten bewertet werden.

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EuGH: Schiedsgerichte können nicht die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleisten

Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.

So auch in der Rechtssache C-284/16, bei der es um ein Abkommen ging, das im Jahr 1993 zwischen der Slowakei und den Niederlanden geschlossen wurde.

Da die slowakische Regierung zuerst den slowakischen Krankenversicherungsmarkt für Privatinvestoren geöffnet hatte, die Liberalisierung dann aber wieder rückgängig machte, klagte ein niederländischer Versicherungskonzern dadurch entstandenen Verluste vor einem Schiedsgericht in Deutschland ein. Dieses erklärte die Slowakei im Jahr 2012 für schuldig und sprach Schadenersatz zu. Dagegen klagte wiederum die Slowakei, die deutschen Gerichte legten dem Fall dem EuGH vor.

Schiedsgerichte verletzen „Autonomie des Unionsrechts“

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EGMR: Trotz Tochter in Deutschland kein Aufenthaltsrecht für Nigerianer

Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.

Das urteilte am 01.03.2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 58681/12).

Der Mann hatte vor Gericht geltend gemacht, eine Abschiebung würde ihn in seinem Recht auf Familienleben verletzen. Er hat eine Tochter in Deutschland. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht.

Der Kläger lebt seit dem Jahr 2000 in Deutschland. Im selben Jahr gebar seine damalige deutsche Lebensgefährtin eine Tochter. Doch 2002 wurde der Mann wegen Drogenhandels in großem Stil zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem seine Partnerin dazu gebracht, für ihn Drogen zu transportieren. Im Gefängnis blieb er in Kontakt mit seiner Tochter. Während der Haft wurde seine Abschiebung für die Zeit nach dem Verbüßen der Strafe angeordnet.

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Judikatur VfGH / Deckelung und Wartefrist bei niederösterreichischer Mindestsicherung sind verfassungswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Deckelung der Mindestsicherung und der Einführung einer Wartefrist die entsprechenden Bestimmungen des Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes in  160 Verfahren angefochten.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmungen nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben und festgestellt, dass das System der Deckelung der Ansprüche den konkreten Bedarf nicht berücksichtigt und die Einführung einer Wartefrist gleichheitswidrig ist (G 136/2017 ua, vom 12.03.2018).

Gerichtshof verweist auf ständige Rechtsprechung

Zur Frage der Deckelung verweist der Gerichtshof auf seine bisherige Rechtsprechung: „Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen, so ist doch immer noch je weiterer Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich.“ Es gebe also keinen sachlichen Grund, richtsatzmäßige Geldleistungen für eine Haushaltsgemeinschaft ab einer bestimmten Anzahl von Haushaltsangehörigen abrupt zu kürzen.

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Judikatur VwGH / Planende Ziviltechniker dürfen auch vor dem Verwaltungsgericht berufsmäßig vertreten

Im diesbezüglichen Revisionsverfahren war fraglich, wie der Behördenbegriff auszulegen ist und ob die Verwaltungsgerichte als „Behörden“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG) anzusehen sind, vor denen Ziviltechniker berufsmäßig vertreten dürfen. Dies hat der VwGH in der Entscheidung vom 23.01.2018 zu Ra 2017/05/0090 bejaht.

§ 4 ZTG wurde weder im Zuge der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, noch danach geändert. Die Gesetzesmaterialien enthalten diesbezüglich keine Anhaltspunkte, ebenso nicht diejenigen zur gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 5 Abs. 1 lit. g ZTG 1957.

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EuGH sagt Scheinunternehmen den Kampf an

Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag in einer Entscheidung klargestellt, dass nationale Gerichte künftig Sozialversicherungsbescheinigungen, die in einem anderen EU-Staat ausgestellt worden sind, nicht beachten müssen, wenn sie die Vermutung haben, dass diese illegal erlangt wurden.

Anlassfall war folgender: Ein belgisches Bauunternehmen ließ alle Arbeiten auf ihren Baustellen in Belgien von bulgarischen Subunternehmen durchführen, die ausschließlich bulgarische Arbeiter beschäftigten. Diese wurden nicht in Belgien, sondern günstiger in Bulgarien sozialversichert.

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Verwaltungsgericht kippt Bestrafung von Zeitungsverkäufern

Die Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hatten Verkäufer von Straßenzeitungen abgestraft, weil sie keine Bewilligung für den Verkauf vorweisen konnten. Nur: Solche Bewilligungen braucht es nicht, urteilte jetzt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.

Februar 2017: Ein Mann verkauft in der Bregenzer Fußgängerzone die Straßenzeitung „Marie“. Zwei Polizisten kontrollieren ihn und zeigen ihn an. Begründung für das vermeintliche Verwaltungsdelikt: Er habe eine öffentliche Straße ohne Bewilligung bestimmungswidrig benutzt. Die Strafe: 50 Euro oder acht Stunden Ersatzhaft.

Gericht: Kein „Sondergebrauch“

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VwGH Judikatur / Ordentliche Revision: Begründung der Zulässigkeit

Auch wenn das Verwaltungsgericht die Revision für zulässig erklärt, kann der Revisionswerber verpflichtet sein, deren Zulässigkeit zu begründen.

Das Verwaltungsgericht hat die Revision für zulässig erklärt, jedoch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, sondern nur eine, die Einzelfallgerechtigkeit berührende Wertungsfrage aufgeworfen, den Begründungserfordernissen nach § 25a Abs 1. zweiter Satz VwGG somit nicht Genüge geleistet.

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht: Beginn der Entscheidungsfrist bei rechtswidrigem Unterbleiben der Vorlage der Beschwerde

Die Zuständigkeit, über eine Beschwerde zu entscheiden, geht nach Ablauf der Frist für die Beschwerdevorentscheidung oder nach Vorlage der Beschwerde auf das Verwaltungsgericht über. Die Entscheidungsfrist des Verwaltungsgerichtes selbst wird aber erst mit dem Einlangen der Beschwerde beim Verwaltungsgericht in Gang gesetzt. Der VwGH hatte im Anlassfall die Frage zu lösen, wie die Entscheidungsfrist des Verwaltungsgerichtes in Gang gesetzt werden kann, wenn die Verwaltungsbehörde die Vorlage der Beschwerde rechtswidrig unterlässt.

Liegt die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Beschwerde infolge Ablaufes der Frist für die Beschwerdevorentscheidung bereits beim Verwaltungsgericht und wird die Beschwerde dennoch von der Verwaltungsbehörde nicht vorgelegt, kann eine Partei die Entscheidungsfrist des Verwaltungsgerichtes auslösen, indem ausnahmsweise sie selbst die Beschwerde (bzw. regelmäßig eine Kopie, weil sich das Original bei der Verwaltungsbehörde befindet) dem Verwaltungsgericht vorlegt. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Nicht-Vorlage ist hingegen unzulässig.

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht: Zulassung einer Revision kann nicht auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte in seiner Entscheidung die Zulässigkeit der ordentlichen Revision nur auf eine einzelne Rechtsfrage beschränkt; im Übrigen erklärte es die ordentliche Revision für unzulässig. Gegen diese Entscheidung erhoben die Revisionswerber jeweils (in einem Schriftsatz) eine ordentliche Revision verbunden mit einer außerordentlichen Revision.

Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis Ro 2017/04/0020 bis 0021, Ra 2017/04/0083 bis 0084 vom 29. November 2017 zu dieser Vorgangsweise klar, dass eine Revision nur gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes und nicht gegen eine vom Verwaltungsgericht gelöste Rechtsfrage erhoben werden kann. Das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist nur die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision.

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