Für die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR) ist Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das bedeutsamste Grundrecht, da damit die wesentlichsten Garantien (Mindeststandards) eines rechtsstaatlichen Verfahrens festgelegt werden.
Entscheidungssammlung über mehrere Jahrzehnte
Zum 70jährigen Jubiläum der EMRK hat der Gerichtshof ein „Factsheet“ veröffentlicht, welches einen Überblick über die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Art.6 EMRK in den vergangenen Jahrzehnten gibt. Die Entscheidungen sind gegliedert nach einzelnen Schwerpunkten wie Unabhängigkeit und das Recht auf ein faires Verfahren, objektive und subjektive Kriterien der richterlichen Unabhängigkeit, der äußere Anschein der Unabhängigkeit, erforderliche Verfahrensgarantien etc.
Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.
Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.
Bei den schrittweisen Lockerungen war die die vorgenommene Ungleichbehandlung von Geschäften unzulässig.