Asylverfahren: Stimmungsmache gegen Bundesverwaltungsgericht

In der Sonntagausgabe der Tageszeitung „Kurier“ erhebt – wieder einmal – ein Insider, der ungenannt bleiben will, schwere Vorwürfe gegen das Bundesverwaltungsgericht. Diesmal geht es um Entscheidungen in Asylverfahren.

Die Aufgabenverteilung im  verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist an sich klar: Eine Behörde, deren Bescheid in Beschwerde gezogen wurde, hat das Recht an einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht teilzunehmen, dort Anträge zu stellen und – falls die Behörde mit der Entscheidung des Gerichtes nicht einverstanden ist – die Höchstgerichte anzurufen. Entscheidet das Gericht nicht schnell genug, kann die Behörde auch Fristsetzungsanträge stellen.

Parteienrechte, von denen Behörden in Österreich in der Praxis kaum Gebrauch machen. Während es in Deutschland üblich ist, dass Behörden zu den Verhandlungen vor den Verwaltungsgerichten speziell geschulte Mitarbeiter entsenden oder oft auch Anwälte mit ihrer Vertretung beauftragen, ist das Erscheinen von Behördenvertretern in verwaltungsgerichtlichen Verhandlung die Ausnahme und nicht die Regel. Als Grund dafür wird meist Personalmangel angegeben.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), die erste Instanz für Asylverfahren, macht hier keine Ausnahme. „Es ist wohl nachvollziehbar, dass das BFA bei rund 155.000 Asylanträgen in den letzten drei Jahren als Asylbehörde in erster Linie damit beschäftigt war, Asylentscheidungen zu treffen“, wird BFA-Direktor Wolfgang Taucher in einem KURIER-Beitrag zitiert. Die Anwesenheit von BFA-Mitarbeitern bei Verhandlungen sei von der „Besonderheit des Einzelfalles, strategischen Überlegungen und – nicht zuletzt – auch von den personellen Ressourcen abhängig“.

Das hindert einen „Insider“ des BFA aber nicht, in dem genannten KURIER-Beitrag schwere Vorwürfe gegen das Bundesverwaltungsgericht als Rechtsschutzinstanz in Asylverfahren zu erheben. Es gehe um fragwürdige Beziehungen zwischen Anwälten und Richtern, fragwürdige positive Asylentscheidungen und anscheinend versagende Kontrollmechanismen zwischen den Instanzen. Bei einigen Entscheidungen sei Willkür oder Schlimmeres zu vermuten, problematisch sei auch die lange Dauer einiger Verfahren. Wohl nicht zufällig klingen einige Argumente so wie in der aktuellen Diskussion in Deutschland (siehe dazu: Interview mit Robert Seegmüller, BDVR)

„Aus der höchstgerichtlichen Judikatur sind dem BVwG keine Entscheidungen bekannt, im Rahmen derer ein derartiges Vorbringen enthüllt wurde“, wird der Präsident des BVwG zitiert, auch einen Fristsetzungsantrag zur Beschleunigung des Verfahrens hat das BFA laut dem Bericht noch nie gestellt.

Durch Medienberichte wie diese entsteht der Eindruck, als nehme eine Behörde, um von eigenen Fehlern und Versäumnissen abzulenken, selbst die Beschädigung der Reputation der Rechtsschutzinstanz in Kauf.

Ein Alarmzeichen für den Rechtsstaat.

Hier den Beitrag im Kurier lesen …

Siehe dazu auch:

Asylverfahren in Deutschland – fehlerhafte Behörden, überlastete Verwaltungsgerichte 

Persönliche Diffamierungen – die neue Richterschelte?

 

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