Deutschlands Bundesverfassungsgericht setzt dem Einsatz von Staatstrojanern Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat in einem am 24. Juni 2025 gefassten Beschluss ausgesprochen, dass die Polizei Staatstrojaner nicht mehr einsetzen darf, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Die gesetzliche Regelung zum Einsatz der Späh-Software zur Bekämpfung von „Alltagskriminalität“ ist verfassungswidrig, weil der Eingriff in die Privatsphäre bei dieser Art der Überwachung bei leichteren Delikten nicht verhältnismäßig ist. Um diesen starken Eingriff in das Grundrecht rechtfertigen zu können, muss die zu verfolgende Straftat ebenfalls von besonderer Schwere sein.  

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Schadet der aktuelle politische Diskurs der richterlichen Unparteilichkeit?

Sind Gerichte für die aktuell von der Politik thematisierten Probleme der Migration verantwortlich, so wie es in einem offenen Brief von neun europäischen Staats- und Regierungschefs zum Ausdruck gebracht wird? Was bedeutet es, wenn hochqualifizierte Personen für ein Höchstgericht nominiert, dann aber völlig haltlos und mit falschen Unterstellungen diffamiert werden, sodass die Wahl abgesagt wird? Wie sehr schaden solche Aussagen an zweifellos angesehenen Jurist:innen, die für die Gerichtsbarkeit tätig werden sollen, dem gesamten demokratischen System und der Gerichtsbarkeit?

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Gehaltsreform in Kärnten zu Lasten der Richter:innen des LVwG Kärnten beschlossen

Der Kärntner Landtag hat am 17.07.2025 die Gehaltsreform für Richter:innen des LVwG Kärnten beschlossen. Die von den Standesvertretungen geforderten Änderungen wurden fast zur Gänze ignoriert, was zur Folge hat, dass zukünftig ernannte Richter:innen schlechter gestellt werden, als derzeit ernannte Richter:innen. Zudem wurden die bestehenden Diskriminierungen im Gehaltssystem nicht aufgelöst und Systemwidrigkeiten beibehalten. Dieser Gesetzwerdungsprozess gibt Anlass zur Sorge und führt zu einer Schwächung der richterlichen Unabhängigkeit.

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Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 kritisiert erneut politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die EU-Kommission präsentiert seit 2020 einmal im Jahr einen Bericht über den Zustand von Justiz, Medien und Rechtsstaat für jedes EU-Mitgliedsland. Der Rechtstaatlichkeitsbericht 2025 kritisiert neuerlich, dass Österreich keine Fortschritte bei der notwendigen Beteiligung der Justiz bei der Ernennung von Gerichtspräsident:innen der Verwaltungsgerichte gemacht hat. Daher wiederholt die Kommission die Empfehlung, die Justiz in die Verfahren zu (deren) Ernennung unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Ernennung von Richter:innen und die Auswahl von Gerichtspräsident:innen einzubeziehen.

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Markus Thoma kritisiert neuerlich den Ernennungsmodus von Spitzenpositionen an Verwaltungsgerichten

Auch wenn die Justizministerin die politische Mitsprache bei der Besetzung bekräftige, widerspreche dies eklatant den Vorgaben aus dem EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht, der den Ernennungsmodus von Präsident:innen und Vizepräsident:innen an Verwaltungsgerichten laufend kritisiere. Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, bekräftigt dies im Interview mit anwalt.aktuell und unterstreicht, dass eine Beteiligung der Justiz in den Ernennungsverfahren weiterhin fehle.

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30. Maiforum (Teil 3) – Unabhängige Rechtsprechung versus disziplinarrechtliche Verantwortung

In der Podiumsdiskussion wurde das Thema „Unabhängige Rechtsprechung versus disziplinarrechtliche Verantwortung“ näher beleuchtet. Dabei wurden einerseits strukturelle Schwächen dargelegt, als auch einzelne Beispiele die den Anschein einer Einflussnahme darstellen könnten, offengelegt.

Vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, wurde betont, dass man das Mittel des Disziplinarrechts „extrem behutsam“ und zurückhaltend einsetzen müsse. Ein besonderes Fingerspitzengefühl und große Umsicht sei bei der Anwendung des Disziplinarrechtes erforderlich. Dabei sei es jedenfalls nicht Aufgabe des Präsidenten/der Präsidentin, einem Richter/einer Richterin die eigene Meinung aufzuerlegen. In der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gebe es bei 1.700 Richter:innen ca. im Schnitt pro Jahr 4 Disziplinarverfahren. Bei diesen Verfahren sei es nie um eine Einflussnahme auf die Rechtsprechung gegangen, sondern um das standesgemäße oder außerdienstliche Verhalten des Richters/der Richterin oder Rückstände.

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30. Maiforum (Teil 2): Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts

Der Vorsitzende des Disziplinarsenates am Bundesverwaltungsgericht, Gregor Ernstbrunner, legte zunächst dar, dass Bestimmungen für die Dienstaufsicht bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Unterschied zur Zivil- und Strafgerichtsbarkeit fehlen. Er umriss einen weiten Bogen an Problemstellungen und Beispielen für strukturelle Schwächen im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und der Unabhängigkeit der Richterinnen. Viele offene Fragestellungen und ein Mangel an gesetzlichen Regelungen führen zu Unsicherheiten, wie z.B. ab wann eine verspätete Krank- bzw. Gesundmeldungen disziplinär sein kann. Die Notwendigkeit ausreichender Ressourcen und der gleichmäßigen Verteilung und Zurverfügungstellung ist auch immer wieder Thema und sei es unzulässig, hier erhebliche Unterschiede zu machen. Er betont in diesem Zusammenhang die (Mit-)Verantwortlichkeiten für die rückstandsfreie Führung einer Gerichtsabteilung bzw. des ganzen Gerichtsbetriebs, die neben der Gerichtsabteilung und der Geschäftsverteilung auch den (jeweiligen) Gesetzgeber im Sinne einer Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen für die Erfüllung der justiziellen Staatsaufgaben innerhalb angemessener Zeit einschließt.

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Das war das 30. Maiforum (Teil 1) – Eröffnung und Rechtsprechung des VwGH

Das 30. Maiforum zum Thema „der/die Verwaltungsrichter:in im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“ brachte spannende Einblicke in strukturelle Schwachstellen und praktische Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Die Edmundsburg in Salzburg hat dieser Veranstaltung einen besonderen Rahmen geboten, die in diesem Jahr von der Vereinigung der Finanzrichter und Finanzrichterinnen organisiert wurde.

In den Grußworten betonte die Präsidentin des Salzburger Landtages Brigitta Pallauf die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit und mahnte davor, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit durch unsachliche Anfeindungen, wie sie derzeit häufig in sozialen Medien passiere, nicht zu zerstören.

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Angela Julcher und Stefan Perner als neue Mitglieder des VfGH angelobt

Nachdem letzte Woche Mittwoch die Bundesregierung im Ministerrat die Nominierungen im Sinne des Vorschlagsrechts – wie im Regierungsprogramm dargestellt – beschlossen hat, wurden die zwei neuen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes am letzten Dienstag angelobt.

Julcher und Perner treten an die Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder Helmut Hörtenhuber und Claudia Kahr; sie nehmen bereits an den seit gestern laufenden Beratungen teil (mehr zu den laufenden Beratungen des VfGH hier).

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VwGH fordert erstmals eine nachvollziehbare Begründung bei Postenbesetzung am Landesverwaltungsgericht

In der Entscheidung vom 14.05.2025 zur GZ Ra 2024/12/0082 betreffend Ersatzansprüche nach dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz behob der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mangels nachvollziehbar Begründung, aufgrund welchen Erwägungen der bestellte Präsident des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Tirol im Vergleich zum Beschwerdeführer der Vorzug gegeben worden ist, die Entscheidung des LVwG Tirol.

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