Ab sofort können Beschwerden leichter zurückgewiesen werden. Der Beurteilungsspielraum der Mitgliedsstaaten bei der Anwendung der Menschenrechtskonvention wird explizit festgeschrieben.
Einschnitte im Rechtsschutz
Der Rechtszug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist künftig schwieriger: Acht Jahre nach Beschlussfassung ist am 1. August 2021 das 15. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft getreten. Die Novelle soll die Voraussetzungen eines Rechtsmittels an den überlasteten Gerichtshof erschweren und damit die Anzahl der anhängigen Verfahren reduzieren. Die in der Präambel nun explizit festgeschriebene Subsidiarität des EGMR hebt den Beurteilungsspielraum der einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Anwendung der Menschenrechtskonvention hervor. Ein „Symptom für den Rückbau des internationalen Menschenrechtsschutzes“, sagt Franz Merli, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Wien.
Am 28. Juli 1951 ist die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet worden. Aus Anlass des 70-jährigen Jubiläums wird in einer Vielzahl von Beiträgen die Bedeutung der Konvention unterstrichen, ebenso die Rolle und Relevanz Europas für den Flüchtlingsschutz.
Die EU-Kommission greift im Rechtsstaatsbericht zu Österreich eine Reihe von Kritikpunkten auf, auf die der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hingewiesen hatte.
Im Zuge des Verfahren über die Einschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylwerber sind beim Verfassungsgerichtshof Bedenken entstanden, ob die Rechtstellung des Regionalbeirates in Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz der Verfassung entspricht.
In der beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebrachten Maßnahmen-Beschwerde war vorgebracht worden, der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsbürger, sei ohne Reisdokument in der Nähe der Österreich-Slowenischen-Grenze auf österreichischem Bundesgebiet angetroffen und festgenommen worden. Er hätte gegenüber verschiedenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das englische und das französische Wort für „Asyl“ verwendet und habe damit ausreichend zu verstehen gegeben, Schutz vor Verfolgung zu benötigen. Es sei kein Verfahren zur Prüfung des Antrages auf Asyl eingeleitet worden, sondern sei der Beschwerdeführer nur wenige Stunden nach der Einreise nach Slowenien abgeschoben worden.
Die Verwaltungsrichter-Vereinigung sieht in dem Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption ein wichtiges zivilgesellschaftliches Projekt und hat sich daher am „Crowdfunding“ zur Finanzierung des Volksbegehrens beteiligt.
Deutliche Worte fand ÖRAK-Präsident Rupert Wolff zur Debatte rund um den „Ibiza“-U-Ausschuss.
In einem Interview nahm der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle Stellung zur Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.
Das Europaparlament hat der EU-Kommission eine letzte Frist gesetzt, um die neue Möglichkeit zur Kürzung europäischer Gelder bei Rechtsstaatsverfehlungen zur Anwendung zu bringen.
Der 14. Juni wird zum „International Fair Trial Day“ (IFTD). Dieser wurde von einer Vielzahl europäischer Anwalts- und Richtervereinigungen ins Leben gerufen. Gleichzeitig wird auch der „Ebru Timtik“- Preis verliehen, der nach der türkischen Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin benannt ist,