VfGH Judikatur / AuslBG: Gesetzesprüfungsverfahren betreffend Rechtsstellung des Regionalbeirats

Im Zuge des Verfahren über die Einschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylwerber sind beim Verfassungsgerichtshof Bedenken entstanden, ob die Rechtstellung des Regionalbeirates in Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz der Verfassung entspricht.

Die Bedenken betreffend insbesondere das Zustimmungserfordernis des Regionalbeirates. Denn selbst wenn seitens der regionalen Geschäftsstelle des AMS ein Antrags positiv beurteilt wird, dem Antrag keine wichtigen öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen entgegenstehen und die weiteren Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 AuslBG vorliegen, ist für die Erteilung der beantragten Bewilligung trotzdem die einhellige Zustimmung des Regionalbeirats erforderlich.  Damit dürfte in dieser Konstellation die tatsächliche Entscheidungsgewalt im Ergebnis dem Regionalbeirat übertragen sein.

Diese Regelung scheint dem Rechtsstaatsprinzip zu  widersprechen,  weil  die  Behörde  vom  Regionalbeirat nicht  bloß  beraten  werden  dürfte,  sondern in  bestimmten  Konstellationen der  Behörde  vielmehr  die  Entscheidungsbefugnis  entzogen  sein  dürfte und die Behörde an  das  Abstimmungsergebnis  des  Regionalbeirates  gebunden sein  dürfte.

Hier geht’s zum Prüfungsbeschluss des Verfassungsgerichthofs …

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