Das war das 26. Maiforum (3)

Mit den praktischen Erfahrungen verschiedener Berufsgruppen und Fragen des Rechtsschutzes beschäftigte sich die Podiumsdiskussion im zweiten Teil der Veranstaltung.

40.000 Entschädigungsanträge offen

Die Leiterin des Verfassungsdienstes des Landes Steiermark, Waltraud Bauer-Dorner, schilderte, welche Herausforderungen die Behörden bei Beginn der Pandemie zu bewältigen hatte. Der Verfassungsdienst war dabei Anlaufstelle für Behördenanfragen bei der Auslegung der Gesetze und Verordnungen. Als eine der ersten Maßnahmen wurden die landesgesetzlichen Bestimmungen nach Regelungen durchforstet, bei denen in den Fristenlauf eingegriffen werden musste. Dabei habe man sich am verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz des Bundes orientiert, da dieses von guter Qualität war und man auf diese Weise auch einen einheitlichen Vollzug gesetzlicher Bestimmungen gewährleisten wollte. Bis Juni 2020 seien rund 2.000 Entschädigungsanträge nach dem Epidemie-Gesetz in der Steiermark gestellt worden, mittlerweile seien 40.000 derartige Anträge offen.

Zum Rechtsschutz stellte die Leiterin des Verfassungsdienstes fest, aus ihrer Sicht sei die Einführung einer 1-G-Regel auf Grundlage des derzeit geltenden Covid-19-Maßnahmengesetzes unzulässig, da Anknüpfungspunkt dieses Gesetzes die Testpflicht sei.

Rolle der Verwaltungsgerichte als Grundrechtsgerichte unterschätzt

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Das war das 26. Maiforum (2)

In einem erwartungsgemäß pointierten Vortrag zum Thema „Notstand ohne Notstandsgesetze“ stellte Alfred Noll die Frage, woher wir die Gewissheit für die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen nehmen.

Nach seinem Befund stimmt das Verhältnis zwischen dem Gesundheitsschutz und der Einschränkungen der persönlichen Freiheiten nicht mehr. Eine Einschränkung der Grundrechte durch den absoluten Vorrang des Rechts auf Gesundheit und Leben sei unzulässig, diese Einschränkung erfolge auch in anderen Lebensbereichen nicht, wie etwa im Straßenverkehr oder im Umweltbereich. Mit Fortdauer der Pandemie zeige sich auch, dass die Regierung im „Jo-Jo“-Effekt ihrer Maßnahmen gefangen sei. Jede Einschränkung machen Lockerungen notwendig, welche wieder zu Einschränkungen führen usw.  Zudem sei zu beobachten, dass die – unbeabsichtigten – Nebeneffekte der Corona-Maßnahmen oft größer seien als die angestrebten Effekte.

Exekutive ist Krisengewinner

Nach Auffassung von Noll ist die Exekutive Krisengewinner der Pandemie, da diese vom Parlament mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet wurde und so ein Regieren mittels Verordnung ohne parlamentarische Kontrolle ermöglicht wurde. In der Pandemie sei in administratives Krisenmanagement der Exekutive zu beobachten gewesen, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sei nicht erfolgt. Noll erhob abschließend die Forderung, den Rechtsstaat krisenfester zu machen.

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Justizreform in Polen: Nahkampf um den Rechtsstaat

Seit Jahren diffamiert die polnische Regierung Richterinnen und Richter, wirft ihnen Korruption vor. Jetzt fahren sie durchs Land und werben um Vertrauen. Zu spät? (Eine Recherche ermöglicht durch das Journalistenstipendium der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit).

Zum Kampf um die polnische Demokratie sind nur ein paar Dutzend Menschen gekommen. Popmusik dröhnt aus Lautsprecherboxen, mischt sich unter das Geschrei spielender Kinder. Auf einer allzu großzügig abgesperrten Rasenfläche in Biłgoraj, einer Kleinstadt unweit der ukrainischen Grenze, verlieren sich die Neugierigen. Mit verschränkten Armen beobachten sie den Mann in T-Shirt und ausgewaschenen Jeans, der durch das Publikum wandert.

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Polen: EuGH-Urteil wird trotz Ultimatums nicht umgesetzt

Die polnische Regierung ist weiterhin nicht bereit, die vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärte Disziplinarkammer sofort auszusetzen.

In einem Schreiben an die EU-Kommission stellt die polnische Regierung in Aussicht, die Disziplinarkammer im Rahmen einer zukünftigen Justizreform abschaffen zu wollen. Die Kommission hatte Warschau bis Montag dieser Zeit gegeben, um darzulegen, wie die Regierung ein Urteil und eine einstweilige Anordnung des EuGH zum polnischen Disziplinarrecht vollständig umsetzen werde. Ein Sprecher bestätigte am Dienstag den Eingang des Schreibens. „Wir analysieren die Antwort, bevor wir über weitere Schritte entscheiden“, sagte er. Alle Optionen blieben auf dem Tisch. Dazu gehört ein Antrag auf finanzielle Sanktionen beim EuGH.

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Richtervereinigungen fordern Visa für afghanische Richterinnen und Staatsanwältinnen

Nach einem Bericht der rumänischen Richtervereinigung „Romanian Judges’ Forum Association“ wurden in Afghanistan in den letzten 10 Jahren Dutzende von Richterinnen und Richter getötet und verletzt, sei es durch Bombenattentate in den Justizpalästen oder auf der Straße erschossen.

In einem kurzen Interview mit dem rumänischen Richterforum äußert die afghanische Richterin Tayeba Parsa vom Berufungsgericht Kabul ernsthafte Bedenken, dass nach dem Sturz der Regierung afghanische Richter, insbesondere Richterinnen, ohne Gerichtsverfahren getötet werden, da die Taliban im Glauben sind, dass Richterinnen nach den Regeln und Vorschriften des Islam verboten sind.

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OGH Judikatur / Heimaufenthaltsgesetz: Corona-Isolation demenzkranker Patientin war rechtswidrig

Eine an Demenz und Parkinson erkrankte Heimbewohnerin durfte trotz dreier negativer Sars-CoV-2-Testbefunde ihr Zimmer nicht verlassen. Diese Freiheitsbeschränkung war laut Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) unzulässig.

Krankenanstalt handelte gegen Empfehlungen des Gesundheitsministeriums

Die Patienten war im April 2020 zu Hause gestürzt und hatte sich dabei eine Schienbeinkopffraktur zugezogen. Bei der Nachbetreuung in einer Krankenanstalt musste sie aufgrund von Corona eine zehntägige Isolation in einem Einzelzimmer durchmachen. Die Betroffene war bereits im Spital, in dem ihre Verletzung behandelt wurde, zweimal negativ getestet worden, auch ein dritter Corona-Test unmittelbar vor ihrer Aufnahme in der mit der weiteren Betreuung befassten Krankenanstalt fiel ebenfalls negativ aus.

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Europarat: Beschwerden an den EGMR sind künftig schwieriger

Ab sofort können Beschwerden leichter zurückgewiesen werden. Der Beurteilungsspielraum der Mitgliedsstaaten bei der Anwendung der Menschenrechtskonvention wird explizit festgeschrieben.

Einschnitte im Rechtsschutz

Der Rechtszug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist künftig schwieriger: Acht Jahre nach Beschlussfassung ist am 1. August 2021 das 15. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft getreten. Die Novelle soll die Voraussetzungen eines Rechtsmittels an den überlasteten Gerichtshof erschweren und damit die Anzahl der anhängigen Verfahren reduzieren. Die in der Präambel nun explizit festgeschriebene Subsidiarität des EGMR hebt den Beurteilungsspielraum der einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Anwendung der Menschenrechtskonvention hervor. Ein „Symptom für den Rückbau des internationalen Menschenrechtsschutzes“, sagt Franz Merli, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Wien.

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70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention – wenn Schutz an Grenzen stößt

Am 28. Juli 1951 ist die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet worden. Aus Anlass des 70-jährigen Jubiläums wird in einer Vielzahl von Beiträgen die Bedeutung der Konvention unterstrichen, ebenso die Rolle und Relevanz Europas für den Flüchtlingsschutz.

Gleichzeitig mehren sich aber auch die Stimmen, welche die Flüchtlingskonvention als veraltet kritisieren. Das UNO-Abkommen von 1951 sei zu einer Zeit entstanden, als Migrationsbewegungen viel kleiner waren. Heute gebe es neue Phänomene wie massenhafte Flucht vor Krieg und Klimakatastrophen. Daher werden Forderungen laut, die Konvention zu reformieren.

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Rechtstaatlichkeit: EU-Kommission bestätigt Reformbedarf der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die EU-Kommission greift im Rechtsstaatsbericht zu Österreich eine Reihe von Kritikpunkten auf, auf die der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hingewiesen hatte.

Nach dem in der letzten Woche veröffentlichen Rechtsstaatsbericht der EU-Kommission besteht in Österreich ein gleichbleibend hohes Maß an Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz. Ungeachtet dessen bleiben auch die aufgezeigten Defizite nahezu die selben: Dazu zählt auch die überfällige Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Keine verbindlichen Besetzungsvorschläge für Richterposten, kein Beschwerderecht übergangener Bewerber 

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hatte in seinem Forderungsprogramm „AGENDA2022“ bereits im Jahr 2017 festgehalten, dass das im Bundesverfassungsgesetz enthaltene Selbstergänzungsrecht der Verwaltungsgerichte als Meilenstein zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte zu betrachten ist. Aus dieser Überlegung heraus und um dem Vorwurf politisch motivierter Richterernennungen wirksam entgegen treten zu können, wurde daher – nach dem Vorbild des Verwaltungsgerichtshofs – die Verbindlichkeit der Besetzungsvorschläge der Personalsenate (Personalausschüsse) der Verwaltungsgerichte gefordert.

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VfGH Judikatur / AuslBG: Gesetzesprüfungsverfahren betreffend Rechtsstellung des Regionalbeirats

Im Zuge des Verfahren über die Einschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylwerber sind beim Verfassungsgerichtshof Bedenken entstanden, ob die Rechtstellung des Regionalbeirates in Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz der Verfassung entspricht.

Die Bedenken betreffend insbesondere das Zustimmungserfordernis des Regionalbeirates. Denn selbst wenn seitens der regionalen Geschäftsstelle des AMS ein Antrags positiv beurteilt wird, dem Antrag keine wichtigen öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen entgegenstehen und die weiteren Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 AuslBG vorliegen, ist für die Erteilung der beantragten Bewilligung trotzdem die einhellige Zustimmung des Regionalbeirats erforderlich.  Damit dürfte in dieser Konstellation die tatsächliche Entscheidungsgewalt im Ergebnis dem Regionalbeirat übertragen sein.

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