Mit dem Angriff auf die Ukraine verstößt Russland auch gegen seine Verpflichtungen beim Europarat. Die Institution entzieht dem Land nun vorübergehend seine Vertretungsrechte. Der Schritt ist in der Geschichte des Europarats quasi einmalig.
Der Europarat hat in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine in einem historischen Schritt Russland suspendiert. Das Ministerkomitee mit Vertretern der 47 Mitgliedsländer entschied am Freitag, Russland mit sofortiger Wirkung von seinen Repräsentationsrechten in der Straßburger Organisation vorläufig zu entbinden. Das Land bleibt dennoch formell Mitglied.
In der Geschichte des Europarats wurde Artikel 8 der Statuten zur Suspendierung bisher erst einmal angewandt – gegen die griechische Militärjunta. Diese vollzog 1969 dann den griechischen Austritt aus dem Europarat. Gemäß Artikel 8 der Statuen des Europarats droht die Suspendierung, wenn der Respekt der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten schwerwiegend verletzt wurde. In einer weiteren Eskalationsstufe könnte ein Mitgliedsland auch zum Austritt aufgefordert oder ausgeschlossen werden.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung des § 34 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG), welche die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Parteianträgen auf Normenkontrolle für unzulässig erklärt hat, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Rechtsstaatsprinzips als verfassungswidrig aufgehoben (G 229/2021 vom 15.12.2021).
Österreichische Gerichte zwangen eine Zeitung rechtswidrig, die Identität von Nutzern ihres Online-Forums nach beißender Kritik an einer politischen Partei preiszugeben.