Mit den praktischen Erfahrungen verschiedener Berufsgruppen und Fragen des Rechtsschutzes beschäftigte sich die Podiumsdiskussion im zweiten Teil der Veranstaltung.
40.000 Entschädigungsanträge offen
Die Leiterin des Verfassungsdienstes des Landes Steiermark, Waltraud Bauer-Dorner, schilderte, welche Herausforderungen die Behörden bei Beginn der Pandemie zu bewältigen hatte. Der Verfassungsdienst war dabei Anlaufstelle für Behördenanfragen bei der Auslegung der Gesetze und Verordnungen. Als eine der ersten Maßnahmen wurden die landesgesetzlichen Bestimmungen nach Regelungen durchforstet, bei denen in den Fristenlauf eingegriffen werden musste. Dabei habe man sich am verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz des Bundes orientiert, da dieses von guter Qualität war und man auf diese Weise auch einen einheitlichen Vollzug gesetzlicher Bestimmungen gewährleisten wollte. Bis Juni 2020 seien rund 2.000 Entschädigungsanträge nach dem Epidemie-Gesetz in der Steiermark gestellt worden, mittlerweile seien 40.000 derartige Anträge offen.
Zum Rechtsschutz stellte die Leiterin des Verfassungsdienstes fest, aus ihrer Sicht sei die Einführung einer 1-G-Regel auf Grundlage des derzeit geltenden Covid-19-Maßnahmengesetzes unzulässig, da Anknüpfungspunkt dieses Gesetzes die Testpflicht sei.
Rolle der Verwaltungsgerichte als Grundrechtsgerichte unterschätzt