Verwaltungsgerichte: Verfassungsausschuss setzt Beratungen fort

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats setzte16.3.2012 Beratungen über eine Reform der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem Hearing zu zwei Themenblöcken fort. Dabei ging es zum einen um die Frage des Verfahrensrechts und zum anderen um die anlaufendenen Kosten für BürgerInnen, die sich an ein Verwaltungsgericht wenden

Eingeleitet wurde das Hearing durch eine Stellungnahme von Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes. Er wies darauf hin, dass die Grundzüge des Verfahrensrechts für die Verwaltungsgerichte bereits in der Bundesverfassung festgelegt würden. Ergänzend dazu ist ein besonderes Bundesgesetz vorgesehen, dass sowohl für das Bundesverwaltungsgericht als auch die neun Landesverwaltungsgerichte gelten und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet werden soll. Einzelne Materiengesetze können abweichende Bestimmungen vorsehen, wenn dies sinnvoll sei. Spezielle Verfahrensregelungen sind für das Bundesfinanzgericht in Aussicht genommen.

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FMA frohlockt: Geldstrafen für Finanzdelikte von Koalition verdoppelt

„Das ist die massive Verschärfung, die die Finanzmarktaufsicht lange gefordert hat“, sagte Finanzmarktaufsicht- Sprecher Klaus Grubelnik am Dienstagnachmittag.

Im Zuge des Sparpakets werden durch das Stabilitätsgesetz auch viele Geldstrafen für Finanzdelikte verdoppelt. So wird zum Beispiel das Strafausmaß für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz von derzeit 75.000 auf 150.000 Euro angehoben. Betroffen sind unter anderem auch das Bankwesengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz.

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Verfassungsausschuss: Verwaltungsgerichte bringen umfangreichste Reform des Rechtsschutzsystems seit Bestehen des B-VG

In einem öffentlichen Experten-Hearing hat sich Verfassungsausschuss am 15. Februar 2012 mit der Regierungsvorlage zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschäftigt.

Alle Experten waren sich einig, dass nur mit der Einrichtung von erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten die durch EMRK und EU-Grundrechts-Charta geforderten Rechtsschutzstandards erreicht werden können. Nach wie offen ist jedoch, ob die Bundesregierung für den vorgelegten Entwurf die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien zur erforderlichen 2/3-Mehrheit erreichen kann oder ob dafür noch Änderungen erforderlich sein werden.

Auf die neuen Verwaltungsgerichte kommen nach den Berechnungen des Bundeskanzleramtes rund 14.000 neue Verfahren zu, davon entfallen ca 1.800 Verfahren auf jene Sonderbehörden, die aufgelöst werden sollen.

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ZUV 2011/4 Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die schier endlose Diskussion über eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat durch eine Ende Oktober geschlossene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eine neue Dynamik erfahren. Nach dem Willen der Verantwortlichen von Bund und Ländern soll es nun tatsächlich zur Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz auf Länder- und Bundesebene kommen. Lesen Sie im aktuellen Beitrag von Siegfried Königshofer, dass nicht nur plötzlicher Reformeifer zu diesem Sinneswandel führte und welche Hintergründe und rechtliche Rahmenbedingungen diese Dynamik tatsächlich befördert haben.

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Das 10-Punkte-Programm zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte

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Siegfried Königshofer

Die gemeinsame Erklärung aller richterlichen Interessenvertretungen zur Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz vom 26. Oktober 2011 ist eine Erklärung von großer Symbolkraft. Sie macht deutlich, dass die Einrichtung von Verwaltungsgerichten nicht nur ein wesentlicher Teil der seit vielen Jahren diskutierten Verwaltungsreform wäre, sondern gleichzeitig auch eine der größten Justizreformen der letzten Jahrzehnte.

Die wesentliche Zielrichtung dieser Erklärung besteht folgerichtig darin, in Österreich ein Justizsystem mit einheitlichen Standards auf europäischem0 Niveau für alle Richter zu etablieren.

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Ungarn: Zweifel an unabhängiger Justiz

Besondere Sorge bereitet die geplante Machtkonzentration in den Händen des künftigen Präsidenten der neuen nationalen Justizbehörde, der im Prinzip allein für die Überwachung der Justizverwaltung und auch für die Ernennung von Richtern zuständig sein wird.

Die konservative Regierung Ungarns ist mit vehementen Mahnungen zur Wahrung der Unabhängigkeit von Justizbehörden konfrontiert. EU-Justizkommissarin Viviane Reding bemängelte in einem vergangene Woche bekanntgewordenen Schreiben Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz.

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„Die Menschenrechte sind die Supernorm geworden“

Schutzverantwortung: Manche Völkerrechtler sehen einen Paradigmenwechsel in ihrem Rechtsgebiet gekommen, manche sehen ihn erst kommen.

BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

„R2P“ ist ein Hoffnungsträger im Völkerrecht. Der Begriff, der auf Deutsch mit „Schutzverantwortung“ übersetzt wird, steht für eine neue Denkfigur, die sich im Recht der Staatengemeinschaft breitmacht und keinen Raumschiffen zugute kommen soll, sondern den Menschenrechten. Manche Völkerrechtler sehen einen Paradigmenwechsel in ihrem Rechtsgebiet gekommen, manche sehen ihn erst kommen. Fest steht aber: Es wird umgedacht.

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StVO: Einfachere Regeln für mehr Sicherheit

Eine neue und einfachere Straßenverkehrsordnung (StVO) mit klaren Regeln könnte viele Unsicherheiten und Streitpunkte im täglichen Verkehr lösen und damit das Unfallrisiko senken, ist das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) überzeugt. Politisch ist das laut Experten nicht durchsetzbar, ein gemeinsamer „Code of Conduct“ schon viel eher.

„Es wurden bei den Schutzwegen schon viele Maßnahmen gesetzt und viel probiert, es hat nur kaum etwas gebracht. Ich bin der Meinung, man muss die rechtliche Situation neu überlegen“, so Klaus Robatsch, Leiter Bereich Prävention beim KfV gegenüber ORF.at. In der StVO stehe zu viel Schwammiges, es brauche „klare Verhältnisse, wer wann gehen darf“, nicht nur auf Schutzwegen.

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Verwaltungsreform: Präsentation durch Innenministerin Mikl-Leitner und Staatssekretär Ostermayer

Geplant sei, mit der Schaffung von Verwaltungsgerichten noch heuer in Regierungsvorlage zu treten, im Jahre 2014 einheitlich in Bund und Länder operativ zu starten.

In Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erklärte der Staatssekretär, dass es sich um die größte Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der österreichischen Bundesverfassung handle und die Debatte darüber seit zwanzig Jahren laufe. Die neue Struktur werde zweifelsohne raschere Verfahren und schlankere Strukturen bringen, da aus über 120 Sonderbehörden 11 Gerichte mit einer umfassenden Zuständigkeit entstehen und es demnach keine neuen Sonderbehörden mehr brauche.

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